8. Juni 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Landkreis Dingolfing-Landau: Weitere Lockerungen ab Mittwoch möglich

(ra) Im Landkreis Dingolfing-Landau ist die beim Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er-Marke. Damit können erfreulicherweise am Mittwoch, 0.00 Uhr, weitere Lockerungen in Kraft treten.

Ab Mittwoch, 26. Mai gilt somit:

  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von zwei Hausständen, maximal aber fünf Personen (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht)
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Speisen der Gastronomie können nun auch nach 22 Uhr noch abgegeben werden
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  • Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Individualsport von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) sowie die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien in Gruppen von 20 Kindern unter 14 Jahren
  • Einzelhandel: Für Ladengeschäfte, die Click & Meet bzw. Call & Meet anbieten, ist kein Test mehr notwendig
  • Museen und Galerien: Öffnung möglich
  • Schulen: Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht (wo Mindestabstand möglich ist) in allen Schularten und Klassen
  • Kitas und Kinderpflegestellen: eingeschränkter Regelbetrieb möglich
  • Fitnessstudios: dürfen im Freien zur Sportausübung öffnen
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  • Friseur und medizinische Fußpflege: kein Test mehr nötig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen auch keine FFP2-Masken mehr tragen, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz genügt. Es dürfen alle körpernahen Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, wieder öffnen. Die Zutrittssteuerung muss durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen und die Kontaktdaten der Kunden sind zu erfassen.
  • Außerschulische Bildung: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz zulässig.
  • Musikschulen: Sind wieder in Präsenz zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt, Mindestabstand 2 Meter, Schutz- und Hygienekonzept.
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Weitere Erleichterungen, wie z. B. die Öffnung der Außengastronomie, der Start der Beherbergung, weitere Erleichterungen im Sport- und Kulturbereich sowie im touristischen Bereich, sind frühestens ab Donnerstag, 27. Mai möglich. Auch Laien- und Amateurensembles dürfen ihren Probenbetrieb dann wiederaufnehmen. Hierfür beantragt der Landkreis am Dienstag, dem frühestmöglichen Zeitpunkt, das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Nach der formellen Zustimmung können ab Donnerstag, 27. Mai auch diese Öffnungen erfolgen.

Landrat Werner Bumeder: „Ich bin erleichtert, dass wir auch in unserem Landkreis die Lockerungsschritte vollziehen können. Ich danke allen, die Verantwortung gezeigt und Solidarität bewiesen haben – auch wenn es schwergefallen ist. Ich hoffe sehr, dass die Zahlen stabil unter 100 bleiben und der Trend weiter abwärtsgeht. Gemeinsam packen wir das, mit Rücksichtnahme, Hygiene und Abstand.“