20. April 2025
Straubing

Inzidenz über 200: Das ändert sich in Straubing

(ra) Nach Angaben des Robert- Koch-Instituts liegt der Inzidenzwert im Stadtgebiet Straubing am Montag bei 211,3. Für Samstag wurde ein Wert von 203,0, am Sonntag ein Wert von 207,2 gemeldet. Der gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung maßgebliche Grenzwert von 200 wurde somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das bedeutet:

Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel dürfen weiterhin öffnen. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht oder Beschränkungen bei der Kundenzahl. Für die Kunden besteht keine Testverpflichtung.

In allen anderen Ladengeschäften entfällt ab Mittwoch die Möglichkeit von Terminshopping mit einem negativen Corona-Schnelltest („Click & Meet“).

Es ist bis auf weiteres nur noch die Abholung vorbestellter Ware zulässig („Click & Collect“). Auch hier gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Für das Abholen der vorbestellten Ware besteht keine Testverpflichtung.

Die o.g. Regelungen gelten solange, bis der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Straubing an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 unterschreitet.