Landkreis Straubing-BogenStraubing

Helferführerschein – Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste

(ra) Die Unsicherheit, ob der Helferführerschein auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt, ist beseitigt. Wie Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier am Mittwoch erklärte, habe das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf seine Initiative hin klargestellt, dass der Helferführerschein auch weiterhin für Einsätze auf Veranstaltungen gültig sei.

„Ich bin froh, dass Innenminister Herrmann auf meine Anfrage schnell reagiert und Rechtssicherheit geschaffen hat“, so Zellmeier, der in den letzten Tagen von zahlreichen Vertretern der Rettungsdienste aus seinem Stimmkreis darauf angesprochen wurde. „Unsere Einsatzkräfte leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit und dürfen nicht durch bürokratische und schwer vollziehbare Regelungen an ihrem Engagement behindert werden“.