Handwerkskammer zur Erbschaftssteuer: „Endlich Rechtssicherheit für unsere Betriebe“
(ra) Der Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Dr. Georg Haber gab am Freitag zum neuen Erbschaftsteuergesetz eine Erklärung ab:
„Das ostbayerische Handwerk begrüßt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Erbschaftsteuer. Nachdem der Bundesrat am heutigen Freitag dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, haben unsere Betriebe, bei denen die Übergabe ansteht, nach 22 Monaten endlich wieder Rechts- und Planungssicherheit. Die zuvor ausgehandelten Punkte, die vor allem das Handwerk betreffen, haben weiterhin Bestand. So können Betriebe bis zu einem Vermögen von 26 Millionen Euro ohne individuelle Bedürfnisprüfung erbschaftsteuerfrei übertragen werden. Ebenso ist für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten kein Lohnsummennachweis erforderlich. Mit dieser Forderung hat sich das Handwerk durchgesetzt, um Handwerksbetriebe von Bürokratie zu entlasten.“
Im ostbayerischen Handwerk werden in den kommenden zehn Jahren Nachfolger für rund 11.000 Betriebe mit rund 60.000 Beschäftigten und Auszubildenden gesucht.
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