Debatte im Bezirkstag über Mandatsträgerbestechung
(ra) Bezirksräte dürfen nach Ansicht der niederbayerischen ÖDP-Fraktion zu Recht keine Geldgeschenke annehmen. Am Dienstag, 18. Oktober steht eine von ihr beantragte Debatte über Parteienfinanzierung und über die Strafbarkeit der Mandatsträgerbestechung auf der Tagesordnung des niederbayerischen Bezirkstages.
Anlass ist ein Schreiben des Innenministeriums, demzufolge die Bestechung von Mandatsträgern nach dem erweiterten § 108e StGB verboten ist. Dies gelte auch für Bezirksräte. „Eine Selbstverständlichkeit“, findet ÖDP-Bezirksrat Urban Mangold, der sich jedoch wundert, dass den Parteien die Annahme von Geldgeschenken aus Unternehmenskassen weiterhin ausdrücklich erlaubt ist. Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich soll an das Ministerium „die klärende Anfrage richten, warum das so ist“. Diesen Vorschlag der ÖDP behandelt nun der Bezirksausschuss.
Auch in Schwaben, Mittelfranken und in der Oberpfalz hat die ÖDP diese Initiative bereits im Bezirkstag eingebracht. Der Bezirkstag von Mittelfranken hat in seiner Juli-Plenarsitzung auf Antrag der ÖDP beschlossen, das Innenministerium mit dieser „kritischen Nachfrage“ zur Parteispendenpraxis zu konfrontieren. Angesichts der Regensburger Spendenaffäre will die ÖDP „endlich Licht in diese Grauzone bringen“. Der Vorsitzende der niederbayerischen ÖDP und Bezirksrat Urban Mangold verlangt auch vom niederbayerischen Bezirkstagspräsidenten, wie sein Amtskollege Präsident Richard Bartsch aus Mittelfranken der Sache auf den Grund zu gehen. Wir müssen öffentlich Druck machen und wieder Vertrauen in die Politik ermöglichen“, fordert Mangold.
Die ÖDP-Bezirksräte wollen nicht einsehen, „dass die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile dadurch „reingewaschen wird“, dass sie nicht direkt an Mandatsträger, sondern an die Parteien überwiesen werden. Da sind dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet“, kritisiert Mangold. Die ÖDP, die sich selbst als Anti-Korruptionspartei versteht, fordert seit ihrer Gründung ein konsequentes Verbot von Konzern- und Industrieverbandsspenden an Parteien.
Mangold: „Wer würde denn vertrauensvoll beispielsweise ein Amtsgericht, eine Polizeiinspektion oder ein Vermessungsamt aufsuchen, wenn den dort Beschäftigten per Gesetz ausdrücklich erlaubt wäre, Geldgeschenke anzunehmen. Unvorstellbar! Die ÖDP fordert deshalb: Was für die vollziehende Staatsgewalt und für die Justiz gilt, muss endlich auch für die gesetzgebende Gewalt, also für das Parlament und die Parteien gelten“.