Straubing

Geflügelpest (H5N8): Verbot von Vogelausstellungen und Geflügelmärkten

(ra) Tausende Wildvögel sterben derzeit an der Vogelgrippe. Warum die Epidemie so heftig verläuft, ist unklar. Aus diesem Grund ordnet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten für ganz Bayern an. Darunter fällt auch der Dreikönigsmarkt des Geflügelzuchtvereins Straubing. 

„Im Rahmen von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art kommen Geflügel und Vögel aus unterschiedlichen Betrieben in Kontakt. Um zu verhindern, dass über unerkannt infizierte Tiere das Virus in andere Bestände verbreitet werden kann, ist auf Grund der derzeitigen Dynamik des Geschehens im Hinblick auf Risikominimierung ein Verbot dieser Veranstaltungen angezeigt“, heißt es in einer Presseerklärung aus dem Straubinger Rathaus.

Die Stadt Straubing hat bereits mit Verfügung vom 18. November die Aufstallung von Geflügel angeordnet. In Ergänzung dieser Verfügung folgt jetzt ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel.

Darunter fällt auch der Straubinger Tauben-, Geflügel- und Kleintiermarkt, der jährlich am 6. Januar stattfindet. 1990 wurde in einer Halle mit ca. 1000 qm Fläche und ca. 3.000 Tieren der erste Markt organisiert. Kontinuierlich vergrößerte sich der Markt von Jahr zu Jahr auf mittlerweile jetzt 6.000 qm.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Tel. 09421/944-62210.