Für einen Besitzer von illegalen Messern geht der Schuss nach hinten los
(jh) Für einen 22-jährigen Landwirt aus dem Landkreis Straubing-Bogen ging am Mittwoch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Straubing anders aus, als er sich erhofft hatte. Statt einer laut Strafbefehl genannter Geldstrafe in Höhe von 1080 Euro, hat er jetzt 1750 Euro zu bezahlen.
Bei einer Hausdurchsuchung im landwirtschaftlichen Anwesen seiner Eltern im Rahmen anderweitiger Ermittlungen entdeckten die Beamten im Zimmer des Sohnes fünf sogenannte „Fallmesser“, die als verbotene Waffen gelten. Für diesen vorsätzlichen Besitz von verbotenen Waffen erhielt er einen Strafbefehl in Höhe von 35 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Bei der Tagessatzhöhe hatte die Staatsanwaltschaft den Angaben des 22-Jährigen gefolgt. Er hatte damals angeblich etwa 900 Euro monatlich zur Verfügung. Gegen den Strafbefehl legte der junge Landwirt einen Einspruch ein, beschränkte ihn aber lediglich auf die Tagessatzhöhe.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht versuchte er anfänglich auf den Tatvorwurf einzugehen, gab an, dass solche Waffen im Internet problemlos erhältlich seien. Außer habe er mit den Messern ja niemanden umbringen wollen. Der Vorsitzende Richter konterte, dass aus seiner Sicht Taschenmesser anders aussehen würden. Außerdem belehrte er den 22-Jährigen, dass sowohl der Strafbefehl, als auch die Anzahl der Tagessätze rechtskräftig seien und bei der Sitzung nur die von ihm im Einspruch definierte Tagessatzhöhe zu verhandeln sei.
Der junge Mann ist inzwischen bei einem Unternehmen im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt und verdient jetzt monatlich zwischen 1500 Euro und 1600 Euro. Der Vorsitzende Richter versuchte mit der Frage, ob er unter diesen Umständen seinen Einspruch tatsächlich aufrechthalten wolle, dem 22-Jährigen eine Brücke zu bauen.
Dieser blieb aber dabei, dass ein Urteil gefällt werden solle. Die Quittung kam postwendend. Aufgrund seiner besseren finanziellen Situation ändert sich auch die Tagessatzhöhe. Das Gericht senkte diese nicht, sondern erhöhte sie auf 50 Euro.