Drogenabhängige Frau überfällt Seniorin – Gericht verurteilt sie zu einer Haftstrafe
(jh) Auf der Anklagebank sind eine junge, attraktive Frau. Gerade mal 23 Jahre alt. Ihre Drogenabhängigkeit hat sie nicht zum ersten Mal dorthin gebracht. Am Donnerstag warf ihr der Staatsanwalt nicht nur vor, im vergangenen Jahr bei einem Dealer zweimal unerlaubt Heroin erworben zu haben. Vielmehr stand im nachfolgenden Prozess vor dem Straubinger Schöffengericht ein Raub an. Peggy M. (Name geändert!) hatte im Juni vergangenen Jahres eine 84-jährige Rentnerin auf deren Heimweg überfallen und ihr die Handtasche geraubt.
Das Opfer erinnert sich noch sehr gut: „Ich war schon fast zuhause, als plötzlich meine Arme nach hinten gezogen wurden. Meine Arme wurden immer länger. Das vergesse ich mein Leben lang nicht. Ich bin dann gestürzt und mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen.“ Die Seniorin erlitt dabei eine Platzwunde. „Ich nehme Blutverdünner und als ich meine blutverschmierten Hände sah, war ich sehr erschrocken.“
Doch was hatte sich zugetragen? Die damals 84-jährige Frau hatte bei einem Geldinstitut an der Ittlinger Straße 500 Euro am Automaten abgehoben. Anschließend war sie zu Fuß auf dem Nachhauseweg. „Ich hatte hinter mir eine junge Frau bemerkt, die telefonierte. Sie hatte ein chices Shirt angehabt. Es hatte mir so gut gefallen, dass ich die Frau fast angesprochen hätte.“ Als die Seniorin von der Rabenstraße in die Adlerstraße abbog wurde sie plötzlich von der Angeklagten von hinten gepackt. Die zu diesem Zeitpunkt noch Unbekannte entriss ihr gewaltsam die Handtasche, flüchtete und ließ das Opfer verletzt zurück. Die Senioren rief um Hilfe und wurde von einer Nachbarin gefunden.
Die Täterin flüchtete in Richtung Sperlingsweg. Dort wurde später auch die geraubte Handtasche des Opfers – ohne Geldbeutel – von einem Zeugen aufgefunden. Eine sofort veranlasste großräumige Fahndung der Polizei blieb zunächst erfolglos. Videoauswertungen beim Geldinstitut führten – unter anderem wegen dem auffälligen Shirt der Täterin – zu Peggy M. Die in der Geldbörse befundene Bankkarte wurde nicht benutzt. „Ich hatte die Geheimnummer nicht im Geldbeutel – die habe ich in meinem Kopf“, berichtete die Seniorin stolz.
Über Handyanschluss der Verdächtigen konnte festgestellt werden, dass diese sich zum Tatzeitpunkt am Tatort eingelockt hatte. In der Wohnung ihres damaligen Freundes konnte sie wenige Tage später festgenommen werden. Der ermittelnde Kripobeamte erinnerte sich daran: „Die junge Frau leistete keinen Widerstand, war sofort geständig und zeigte sich kooperativ.“
[su_box title=“Opfer hat Mitleid mit der Täterin “ box_color=“#cdc8c8″ radius=“5″]Schon kurze Zeit nach dem Raubüberfall hatte Peggy M. an ihr Opfer einen Brief geschrieben. „Ich habe mich darüber sehr gefreut. Ihr ist es bestimmt nicht leicht gefallen, mir zu schreiben“, sagte dazu die 85-Jährige. Diesen Moment nutzte der Verteidiger der Angeklagten, der Seniorin in Verbindung einer Entschuldigung und einer Wiedergutmachung ein Kuvert mit 200 Euro Inhalt zu überreichen. Sichtlich irritiert über diese Handlung schwankte die Rentnerin zwischen Ablehnung des Geldes und der Möglichkeit das Geld für einen guten Zweck zu spenden. Zwischen ihrer Zeugenaussage und der Urteilsverkündung hatte sie dann eine Entscheidung getroffen: Sie ließ das Gericht wissen, dass sie das Geld zurückgeben wolle, weil sie Mitleid mit der Angeklagten habe. [/su_box]
Obwohl die Angeklagte zum Zeitpunkt des Überfalls laut eines Gutachters unter einer Multisubstanzabhängigkeit litt, könne nicht grundsätzlich von einer Minderung ihrer Steuerfähigkeit ausgegangen und damit auch eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert werden. Die 23-Jährige begann ihrer Drogenkarriere mit 15 Jahren: Zigarettenkonsum, Parties mit Freunden, bei denen Canabis geraucht wurde, und mit 18 hing sie an der Nadel. Im vergangenen Jahr spritzte sie sich meist dreimal täglich Heroin. Um die Entzugserscheinungen zu minimieren, schluckte sie parallel noch valiumartige Präparate.
Berufliche Ausbildungen scheiterten deshalb immer wieder. Beschäftigungsverhältnisse endeten in der Regel deswegen, weil sie unregelmäßig zur Arbeit kam oder die Chefs einfach ihre Drogenabhängigkeit bemerkt hatten. Laut Bundeszentralregister war sie bereits fünf mal strafrechtlich aufgefallen: Körperverletzung und insbesondere Drogendelikte. Entzugstherapien brach sie ab, musste eine über einjährige Freiheitsstrafe absitzen. Seit vergangenem Jahr befindet sie sich in einer Substitutionstherapie (Drogenersatztherapie). Eigenen Angaben zufolge will sie raus aus dem Drogenmilleau. Ihr derzeitiger Freund ist der erste Partner, der nicht der Drogenszene angehört. Eine Drogenberatungsstelle besuche sie regelmäßig, Drogenscreenings finden regelmäßig statt.
Während der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt forderte, wollte sich der Verteidiger von Peggy M. auf das Strafmaß nicht festlegen. Er plädierte stattdessen für ein milderes Urteil. Die Angeklagte selbst erklärte unter Tränen: „Es tut mir Leid, was ich das getan habe. Ich will mein Leben total ändern.“
Einen minderschweren Fall sah das Schöffengericht nicht: die Beute sei nicht gering gewesen. Die Angeklagte habe keine geringe Gewalt angewandt und die Verletzung sei ebenfalls nicht gering zu bewerten. Die Verfolgung des Opfers habe über einen längeren Zeitraum stattgefunden. Ihren Plan zum Überfall der Seniorin habe sie längere Zeit aufrecht gehalten, so dass auch eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit nicht berücksichtigt werden könne. Zugute hielt ihr das Gericht unter anderem, dass sich sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich gekümmert hatte.
Am Schluss wurde Peggy M. zu eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Sie wird dazu in einer Entziehungsanstalt untergebracht.