FFP2-Masken für Bedürftige kommen per Post
(ra) Seit Anfang dieser Woche gilt in Bayern die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske im ÖPNV und im Einzelhandel. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, diese Woche noch auf eine Sanktionierung von Verstößen zu verzichten. Bedürftigen Personen werden jeweils fünf Masken zum individuellen Bedarf vom Bayerischen Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt über den Postweg und ist von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden zu organisieren.

In der Stadt Straubing kümmern sich vier bis fünf Mitarbeiter des Amts für Soziale Sicherung um den Versand. Das Jobcenter unterstützt zusätzlich mit einem ähnlichen Personalkontingent. Die Vorbereitungen haben bereits Ende letzter Woche begonnen. Zunächst waren die Daten der Anspruchsberechtigten zu ermitteln und das notwendige Versandmaterial zu besorgen. Das der Stadt zur Verfügung gestellte Maskenkontingent wurde vom THW in Garching abgeholt.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungsempfänger nach SGB II sowie Personen, die unter die Obdachlosenfürsorge fallen.
Am Dienstag wurde mit der Verpackung der Masken begonnen, die ersten Pakete gehen am Mittwoch zur Post. Insgesamt sollen in dieser Woche knapp 3.000 Maskenpakete versendet werden.
Anspruchsberechtigte Personen in Gemeinschaftsunterkünften erhalten drei Masken, die Verteilung erfolgt in diesen Fällen über die jeweilige Einrichtungsleitung. Den Paketen liegt auch ein Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums bei, das unter anderem Hinweise zur richtigen Verwendung der Masken enthält.
Oberbürgermeister Markus Pannermayr bedankt sich für die schnelle Umsetzung: „Die kurzfristige Ankündigung der Maskenbereitstellung war zweifelsohne eine Herausforderung. Umso mehr freut es mich, dass alle Beteiligten diese Aufgabe in so kurzer Zeit gemeistert haben.“