(jh) Der Verdacht wiegt schwer, der Sachverhalt ist komplex: Gegen einen früheren Kundenberater der Sparkasse Niederbayern-Mitte, der zugleich auch Vize-Vorstand war, wird wegen mutmaßlicher Vermögensdelikte zulasten einer hochbetagten Kundin ermittelt. Und dabei liegt der Fall schon ein paar Jahre zurück.

Gegen den früheren Mitarbeiter der Sparkasse Niederbayern-Mitte in Dingolfing Franz M. wird wegen des Verdachts ermittelt, die damals 95-jährige Kundin Anna B. um hohe Geldbeträge und wertvolle Münzen gebracht zu haben. Nach Angaben aus Medienberichten geht es um 100.000 Euro vom Sparbuch sowie um zahlreiche Goldmünzen aus einem Schließfach. Die heute 99-jährige Frau hatte den Fall zur Anzeige gebracht. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Interne Prüfungen und Vergleichsvereinbarungen

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe leitete die Sparkasse interne Prüfungen ein. Dabei wurden laut Berichten ungewöhnliche Vorgänge festgestellt, unter anderem im Zusammenhang mit Bargeldabhebungen und Schließfachöffnungen. Die Sparkasse ersetzte der Kundin später 100.000 Euro. Zusätzlich zahlte der frühere Berater 100.000 Euro aus seinem Privatvermögen, jeweils ohne Anerkennung einer Schuld. Beide Vereinbarungen enthielten Verschwiegenheitsklauseln. Die Kundin erstattete dennoch später Anzeige.

Rolle der Strafverfolgungsbehörden

Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Landshut geführt. Das Verfahren wurde zunächst eingestellt und nach Beschwerden erneut aufgenommen. Aktuell wird unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und weiterer Delikte ermittelt.

Bei Durchsuchungen wurden zahlreiche Münzen sichergestellt, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt werden konnte. Ein eindeutiger Tatnachweis gelang bislang nicht.

Vorwürfe und offene Fragen

Die hochbetagte Geschädigte schilderte gegenüber Ermittlern und Medien, sie habe ihrem langjährigen Kundenberater vertraut. Interne Revisionsberichte beschrieben ihre Aussagen als glaubhaft, konnten jedoch „keinen zweifelsfreien Beweis für eine Straftat“ erbringen. Auch der genaue Verbleib einzelner Vermögenswerte ließ sich nicht abschließend klären.

Die Staatsanwaltschaft setzt die Ermittlungen auf Drängen der 99-Jährigen und ihrem Anwalt fort. Ob es zu einer Anklage kommt, ist derzeit offen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit hochbetagten Kund*innen, internen Kontrollmechanismen und zum Spannungsfeld zwischen interner Aufarbeitung und strafrechtlicher Bewertung auf.

Sparkasse weist trotzdem Schuldvorwurf zurück

Auf Anfrage von regio-aktuell24 beim Vorstand der Sparkasse Niederbayern-Mitte betonte Pressesprecher Robert Elsberger, dass man nach ersten Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten unverzüglich die organisatorisch unabhängige interne Revision eingeschaltet habe. Eine Rückzahlung an die betroffene Seniorin sei kein Schuldeingeständnis gewesen, sondern habe auf einem festgestellten Verstoß gegen interne Regelungen zum Kassenverkehr beruht, aus dem sich ein Anspruch aus einer Spareinlage ergeben habe.

Die Sparkasse verweist darauf, „dass sie allen gesetzlichen Informations- und Meldepflichten nachgekommen sei und die zuständigen Ermittlungsbehörden jederzeit unterstütze“. Zugleich unterliege das Institut datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie dem Bankgeheimnis, weshalb zu einzelnen Vorgängen und Personen keine weitergehenden Angaben gemacht werden könnten.

Die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts liege ausschließlich bei den Ermittlungsbehörden. Auf die Nachfrage, warum die Kundin nicht nur ihre fehlenden 100.000 Euro zurückbezahlt wurden, sondern sogar noch weitere 100.000 Euro, erklärte Elsberger: „Weitere Zahlungen wurden weder von der Sparkasse noch auf deren Betreiben hin getätigt.“

Verwaltungsrat wusste von Anfang an Bescheid

regio-aktuell24 wollte von dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dingolfings-Landaus Landrat Werner Bumeder, und seinen beiden Stellvertretern Oberbürgermeister Markus Pannermayr (Straubing) und Landrat Josef Laumer (Straubing-Bogen) eine Stellungnahme. Es antwortete nur (!) Straubings Oberbürgermeister. Es bestägte, dass die Vorsitzenden des Verwaltungsrates, „unverzüglich informiert, das Gremium regelmäßig über den aktuellen Stand informiert“ worden seien. Ansonsten schloss er sich wortwörtlich den Ausführungen Elsbergers an.

Die Rentnerin Anna B. vertraute ihrem langjährigen Kundenberater der Sparkasse Dingolfing. Ihr Geld hat sie zurückbekommen. Auf ihre wertvollen Goldmünzen wartet sie immer noch. Mit der Verschwiegenheitserklärung wäre das Fehlverhalten des Kundenberaters der Öffentlichkeit verborgen geblieben. War sie der einzige Fall?

Von red_ra24