Ein-Eltern-Familien können zahlreiche finanzielle Hilfestellungen nutzen
(djd) Die Zahl der Familien mit nur einem Elternteil wächst: Im Jahr 2016 gab es laut Statistischem Jahrbuch 2017 in Deutschland rund 2,7 Millionen Alleinerziehende. Damit besteht rund jede fünfte Familie aus einem alleinerziehenden Elternteil. Jede Trennung vom Partner hat auch Konsequenzen auf das Budget. Umso wichtiger ist es, die Finanzen zu ordnen, um die Situation auch finanziell zu meistern. Alleinerziehende können dabei verschiedene Hilfestellungen nutzen.
Kinder haben laut Gesetz Anspruch auf Unterhalt. Eltern, die getrennt von ihren Kindern leben, müssen monatliche Geldzahlungen leisten. Wie hoch die Unterhaltszahlung ist, richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes. Als Grundlage für die Berechnungen wird meist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle verwendet. Wichtig zu wissen: Zum Jahresbeginn 2018 wurden die Unterhaltssätze der Tabelle aktualisiert.
Neben dieser ersten Orientierung können Alleinerziehende von einem Fachanwalt überprüfen lassen, ob die geleisteten Unterhaltszahlungen ausreichend sind. Wenn der andere Elternteil zu wenig oder gar keinen Unterhalt zahlt, hilft unter Umständen das Jugendamt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss weiter. Die Regelung wurde erst 2017 ausgeweitet: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jetzt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch auf diese Ausfallleistung.
Steuerliche Vorteile nutzen
Auch die steuerlichen Vorteile sollten nicht ungenutzt bleiben. Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf die Hälfte der Kinder-Freibeträge. Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht mindestens zu 75 Prozent nach, kann die oder der Alleinerziehende den vollen Freibetrag anfordern. Für Alleinerziehende wird zusätzlich ein steuerlicher Entlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr genehmigt. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Betrag ab dem 2. Kind um jeweils 240 Euro pro Kind. Unabhängig von Unterhaltszahlungen oder steuerlichen Entlastungen ist jede Trennung ein finanzieller Einschnitt. Hilfreich kann es sein, alle Ausgaben kritisch unter die Lupe zu nehmen und falls nötig die laufenden Kosten zu senken. Viele Tipps und Hilfestellungen rund ums Budget bietet die Broschüre „Budgetkompass für die Familie“, die kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich ist.
Was tun, wenn das Kind krank ist?
Alleinerziehende müssen ihren Alltag gut durchorganisieren. Aber was tun, wenn der Nachwuchs mit hohem Fieber im Bett liegt und man eigentlich zur Arbeit müsste? Bei Kindern unter zwölf Jahren haben berufstätige Eltern grundsätzlich Anspruch darauf, für die Pflege ihres kranken Kindes von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt freigestellt zu werden. Für alleinerziehende Mütter oder Väter sind dies 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr, bei mehreren Kindern unter zwölf Jahren erhöht sich der Anspruch auf maximal 50 Arbeitstage. Wichtig: In allen Fällen muss so rasch wie möglich ein ärztliches Attest eingeholt und der Arbeitgeber informiert werden.