15. Juni 2025
Landkreis LandshutLandshut

Die vielen Facetten des Infektionsschutzes

(ra) Kaum eine Rechtsgrundlage bestimmt derzeit mehr den Alltag wie das Infektionsschutzgesetz. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen und der umfassenden Auswirkungen der Corona-Pandemie tauchen immer wieder neue Fragestellungen und Aufgaben auf, die bearbeitet und vollzogen werden müssen.

Aus diesem Grund hat das Landratsamt Landshut Strukturen entwickelt, damit sich die Bürger mit ihren Anliegen direkt an den zuständigen Sachbearbeiter wenden können.

So kümmern sich mehrere Sachbearbeiterinnen um die Bescheide für die durch das Gesundheitsamt ausgesprochene häusliche Quarantäne – unter anderem als Bescheinigung für den Arbeitgeber.

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Die Meldungen über Ordnungswidrigkeiten, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen durch den Freistaat Bayern begangen wurden, laufen zunächst über die Polizei. Auf Basis des dort gefertigten Ermittlungsberichtes werden die Bußgeld-Bescheide im Landratsamt erstellt.

Wenn es um Fragen des bestehenden Versammlungsverbotes geht, steht das Ordnungsamt zur Verfügung.

Bei Fragen zu diesen Bereichen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises Landshut unter Landratsamt – Kontaktformular Corona (https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/KontaktformularCorona.aspx).

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Fragen zur Allgemeinverfügung des Freistaates im Zuge der Corona-Pandemie können die Bürger künftig auch weiterhin stellen. Auch zu Einzelfallanordnungen oder Ausnahmegenehmigungen erhalten sie hier Auskunft. Die zuständige Stelle ist unter IfmSV@landkreis-landshut.de zu erreichen.

Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gibt es einiges zu beachten – nicht nur für Einheimische, sondern auch für Saisonarbeiter oder regelmäßige Grenzpendler. Auf der Homepage des Landkreises Landshut (www.landkreis-landshut.de) finden Sie das Formular, das in diesem Zusammenhang unbedingt ausgefüllt werden muss. Bei Rückfragen steht eine Sachbearbeiterin unter eqv@landkreis-landshut.de zur Verfügung.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gesundheitsamt zwar für Stadt und Landkreis Landshut zuständig ist, der Vollzug der einzelnen Anordnungen aber von der jeweiligen Institution selbst durchgeführt wird. Die Bürger der Stadt Landshut werden gebeten, sich direkt an die Stadt zu wenden (E-Mail: ordnungsamt@landshut.de).