Die Geschichte des Paragrafen 218
(ra) Vor 150 Jahren wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die jahrhundertelange wechselvolle Geschichte des Umgangs mit Schwangerschaftsabbruch fand damit eine strafrechtliche Verankerung. Am Montag, 10. Mai laden die Hochschule Landshut und der pro familia Landesverband Bayern zwischen 18 und 20 Uhr zu einer virtuellen Podiumsdiskussion, in der sich Expert*innen mit Rück- und Ausblicken zu dieser Kontroverse auseinandersetzen.
Als Podiumsgäste nehmen Teresa Bücker, Journalistin und Autorin, Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin sowie Sabine Simon, stellvertretende Vorsitzende der bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in freier Trägerschaft, an der Veranstaltung teil. Die Moderation übernehmen Thoralf Fricke vom Landesverband pro familia Bayern und Prof. Dr. Barbara Thiessen, Leiterin des Instituts Sozialer Wandel und Kohäsionsforschung an der Hochschule Landshut.
Eine Anmeldung zur Podiumsdiskussion ist bis 2. Mai über die Website www.haw-landshut.de/150Jahre218 möglich. Die Veranstaltung wird auch in Gebärdensprache übersetzt.
Thema nach wie vor kontrovers diskutiert
Auch gegenwärtig werden Debatten um Schwangerschaftsabbruch in vielen Ländern kontrovers geführt. Einerseits sind in den vergangenen Jahrzehnten reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung im Völkerrecht verankert und in nationalen rechtlichen Kodizes gestärkt worden. Gleichzeitig formieren sich länderübergreifend rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen, die mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch eine Rücknahme von sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmungsrechten und die Rückkehr zu „traditionellen“ Familienmodellen anstreben. Die aktuelle Frage einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung stellt sich gerade in Bayern durch einen erheblichen Rückgang medizinischer Angebote und mangelnder Ausbildungsstrukturen für Schwangerschaftsabbruch