Der Herbst ist da und die Gefahr von Wildunfällen steigt
(ra) Die Temperaturen fallen und die Tage werden kürzer. Mit dem Einzug des Herbstes ist aktuell auf den Straßen besondere Vorsicht geboten: Die wildaktive Zeit beginnt und mit ihr steigt die Gefahr von Wildunfällen. Wildschweine, Rehe, Hirsche und andere Wildtiere gehen meist im Schutz der Dunkelheit auf Futtersuche.
Da sie auf den Feldern nicht mehr ausreichend Nahrung finden, überqueren sie häufig Straßen auf der Suche nach anderen Futterquellen. Gerade im Morgengrauen und in der Dämmerung droht die Gefahr von Wildunfällen, da die gefährlichsten Stunden in den Berufsverkehr-Rhythmus fallen. Der ACE-Kreis Landshut-Erding rät Autofahrern deshalb jetzt zu größerer Vorsicht, vorausschauendem Fahren und dem unbedingten Beachten der Warnschilder vor Wildwechsel.
Vorsicht statt Nachsicht
Nähert man sich einem Waldgebiet oder den Rändern von Wiesen und Feldern, ist Achtsamkeit geboten. Sobald am Straßenrand oder in Fahrbahnnähe Tiere zu erkennen sind, sollte die Geschwindigkeit kontrolliert und möglichst ohne scharfes Abbremsen reduziert werden. Taucht ein Wildtier im Licht der Scheinwerfer auf: Sofort das Fernlicht ausschalten! Denn die Tiere bleiben sonst im Lichtkegel stehen. Kurzes Hupen und ausgeschaltetes Fernlicht führen in der Regel dazu, dass die Tiere weglaufen.
Warnschilder beachten
Schilder, die vor Wildwechsel warnen, sind nicht ohne Grund aufgestellt. Der ACE-Kreis Landshut-Erding rät eindringlich dazu, Warnschilder nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Geschwindigkeit sollte ohne scharfes Abbremsen reduziert und besonders achtsam weitergefahren werden. Die eventuelle Notwendigkeit einer plötzlichen Vollbremsung sollte bewusst einkalkuliert werden – auch bei einem vorausfahrenden Fahrzeug.
Wenn ein Zusammenstoß droht
Droht eine Kollision mit einem Wildtier, sollte auf keinen Fall mit einem Ausweichmanöver reagiert werden. Es besteht das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu prallen – nicht selten mit fatalen Folgen. Deshalb so stark wie möglich abbremsen und das Lenkrad mit beiden Händen festhalten.
Wenn der Wildunfall trotzdem passiert
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
- Anschließend müssen in jedem Fall die Polizei und besser auch die Forstdienststelle verständigt werden. Zur abschließenden Schadenregulierung muss bei den Versicherungen eine Wildunfallbescheinigung eingereicht werden, die am Unfallort durch die Polizei oder die Vertreter der Forstdienststelle ausgestellt wird.
- Angefahrene Wildtiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Sie könnten auskeilen, Krankheiten übertragen oder im Falle leichter Verletzungen von ihrer Herde nicht mehr akzeptiert werden.
- Für die Versicherung kann eine Dokumentation des Schadens am Fahrzeug durch Fotos hilfreich sein.
Hinweis von Dr. Bernd Vilsmeier:
Ein bei einem Unfall getötetes Tier darf unter keinen Umständen mitgenommen werden! Dies erfüllt mithin den Straftatbestand der Wilderei und wird mit Geld- und Haftstrafen bis hin zur Festsetzung des zum Transport benutzten Fahrzeugs bestraft. Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase, reguliert die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Durch die Haftpflichtversicherung werden die Kosten für die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht erstattet. Für ACE-Mitglieder gilt: Musste ihr Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild repariert werden, zahlt der ACE eine Beihilfe zu den Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von der Voll- oder Teilkasko getragen wurden. Die Beihilfe beträgt bis zu 300 Euro.