Straubing

„Corona-Spaziergänge“ weiterhin nur ortsfest – 3000 Euro Bußgeld

(ra) Aufgrund verschiedener Aufrufe, insbesondere in den Sozialen Medien, rechnet die Stadt Straubing, dass es in den nächsten Tagen wieder zu unangemeldeten Versammlungen komme. Die Stadtverwaltung hat daher erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die ausschließlich ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“ erlaubt.

Die Ordnungsbehörden weisen nochmals darauf hin, dass diese „Spaziergänge“ als Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes eingestuft werden, die in der Regel bis spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe anzumelden sind. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Straubing werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. So hat die Polizei bei der letzten Versammlung am vergangenen Montag mehrere Verstöße zur Anzeige gebracht, als sich mehrere Personen einer nicht ortsfesten Versammlung anschlossen. Den Betroffenen drohen nun Bußgelder bis zur Höhe von 3.000 Euro.

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