Straubing

Bei Omikron-Fällen Quarantäne von zehn Tagen

(ra) Bei Omikron-Fällen gilt derzeit die Quarantäne von zehn Tagen auch bei Geimpften und Genesenen. Enge Kontaktpersonen von Indexfällen mit SARS-CoV-2-Infektion, bei denen die Omikron-Variante nachgewiesen wurde, unterliegen einer zehntägigen Quarantänepflicht. Eine Freitestung mittels Nukleinsäure- oder Antigentest ist ab Tag 7 möglich. Diese Vorgaben gelten auch für Geimpfte und Genesene.

In den nächsten Tagen ist eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zu den Quarantänezeiten zu erwarten. Bis dahin wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayerischen Gesundheitsministerium darauf hingewiesen, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen.