Besondere Regelungen für Reiserückkehrer
(ra) Auch wenn die Sommerferien in Bayern erst vor gut einer Woche begonnen haben – die Reisezeit ist bereits seit Wochen wieder voll im Gange. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie weist das Gesundheitsamt Landshut erneut auf die geltenden Bestimmungen für Reiserückkehrer hin.

Betroffene werden gebeten, sich an folgende Adresse zu wenden: EQV@landkreis-landshut.de. Das nötige Formblatt kann auf der Webseite des Landkreises heruntergeladen werden: www.landkreis-landshut.de. Hier sind auch weitere Informationen bzw. ein kompaktes Merkblatt verfügbar. Die Einreise-Bestimmungen gelten nicht nur für Einheimische, sondern für alle Einreisenden, auch für regelmäßige Grenzpendler und ausländische Arbeitskräfte.
Auf Basis der Einreise-Quarantäneverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-335/) müssen diejenigen Personen, die sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland unbedingt einem Corona-Test unterziehen bzw. sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Entsprechende Abstriche werden in den größeren bayerischen Flughäfen oder an grenznahen Autobahn-Rastplätzen angeboten. Eine Übersicht der geltenden Risikogebiete ist auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts verfügbar: (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=399A664EAD62CC0BF11208C3FE58A5CD.internet122