4. Mai 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Bayerns höchste Inzidenz: 86,9 im Landkreis Dingolfing-Landau

(ra) In Bayern steig die 7-Tage-Inzidenz am Sonntag auf 26,0 (24,1 tags zuvor) – in Deutschland auf 35,0 (32,7 tagszuvor). Bayern höchste Inzidenz weißt am Sonntag der Landkreis Dingolfing-Landau auf. Das Robert-Koch-Institut meldet den Wert von 86,9 (76,5 tags zuvor). Somit gelten ab Montag neue Regeln:

In der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschreiten, zusätzliche Corona-Maßnahmen in Kraft treten müssen. Gemäß dieser Verordnung gilt somit ab Montag in vielen Bereichen wieder eine Testpflicht.

Folgende Regelungen gelten also am Montag, 16. August:

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat genutzten Flächen ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände (maximal zehn Personen) gestattet. Kinder unter 14 Jahre sowie Geimpfte oder Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Private und öffentliche Veranstaltungen sind bis 25 Personen innen und 50 Personen im Freien zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen – etwa Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern – werden Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet. Ungeimpfte benötigen in jedem Fall ein Negativtest.
  • Kontaktfreier Sport ist ohne Testnachweis in Gruppen von bis zu zehn Personen oder freiem Himmel bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre erlaubt.
  • Ungeimpfte Besucher von Sportveranstaltungen oder ungeimpfte Sportler aus Gruppen, die größer als zehn Personen sind, brauchen einen Test.
  • Ungeimpfte Personen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen müssen einen Test vorweisen können.
  • Ungeimpfte Gäste der Gastronomie aus mehreren Haushalten an einem Tisch benötigen einen Testnachweis.
  • Jeder ungeimpfte Hotelgast hat bei Ankunft und zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden einen Test zu erbringen.
  • Ungeimpfte Besucher von Kulturveranstaltungen, Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Bühnen müssen einen Test vorweisen.
  • An Grundschulen, Grundschulstufen an Förderschulen sowie an allen weiterführenden Schulen gilt die Pflicht für Schüler*innen sowie Lehrer*innen zum Tagen einer medizinischen Maske am Sitzplatz und auf Begegnungsflächen.
  • Unabhängig von der Inzidenz gilt am Montag in ganz Bayern wieder eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Mitarbeiter von Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen
  • Hinweis: Genannte Testergebnisse (PCR, Antigenschnelltests oder Selbsttest) dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Test nötig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.