SeniorenStraubing

AWO informiert: Kein Geld verschenken – eigenständigen Rentenanspruch sichern

(ii) Eine Sprecherin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Straubing informiert am Sonntag über Details zum Rentenanspruch. Dabei geht es in erster Linie um gesetzliche Änderungen, die seit Jahresbeginn gelten:

Am 1. Januar wurde die Mütterrente für alle vor 1992 geborenen Kinder von zwei auf 2,5 Punkte/Jahre erhöht. Damit sind diese Mütter zwar immer noch schlechter gestellt, als diejenigen, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, denn die erhalten drei Punkte/Jahre pro Kind. Aber es ist ein weiterer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Somit erwerben die betroffenen Frauen, die mindestens 2 Kinder erzogen haben, einen eigenen Rentenanspruch, auch wenn sie nie gearbeitet haben oder sich ihre Rentenansprüche auszahlen ließen und dafür keine Rentennachzahlung mehr leisten müssen.

Warum ist das so: zwei Kinder zu je 2,5 Punkten/Jahren bedeuten fünf Jahre. Damit ist die Mindest-Rentenanwartschaft erfüllt und der Anspruch auf Rente besteht. Das bedeutet, die betroffenen Frauen haben  Anspruch auf eine Rente von aktuell 160,15 Euro bei zwei Kindern, für jedes weitere Kind erhöht sich der Anspruch um je 80,08 Euro.

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Frauen, die bereits Rente beziehen, erhalten die Erhöhung um fünf Prozent automatisch, sie müssen nichts tun. Frauen, die keine eigene Rente oder Witwenrente bekommen, müssen diesen neuen Anspruch bei der Rentenversicherung geltend machen, denn die Versicherung kennt sie ja gar nicht. Auskunft und Hilfe bekommt man z. B. im sozialen Rathaus in Straubing oder im Landratsamt für die Bürgerinnen aus dem Landkreis.