(pol) Eine Verkehrskontrolle im Bereich eines Großparkplatzes hat in der Nacht zum Samstag für einen 21-jährigen Autofahrer strafrechtliche Folgen. Der Mann legte den Beamten zunächst einen Führerschein vor, der nicht ihm gehörte.

Gegen 2.40 Uhr wurde das Fahrzeug einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei händigte der Fahrer den Polizeibeamten einen Führerschein aus, der sich später als Dokument eines Freundes herausstellte.

Wenig später räumte der Mann ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.