DGB: Keine Zwangsverrentung nach der Altersteilzeit
(ra) Unter dem Motto „Gute Rente geht!“ hatte der DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau am Dienstag zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Rente in den Dingolfinger Postbräu eingeladen. Mit dabei Hauptreferent Manfred Steibl von der Deutschen Rentenversicherung in Landshut.
DGB-Sekretär Rainer Bauch stellte die DGB-Aktion „Rente muss reichen!“ vor. Im vermeintlich reichen Bayern drohe Altersarmut, wenn nicht jetzt gegengesteuert werde. Über 1,7 Millionen Menschen seien hier von Armut bedroht – bei den Rentnern seien es über 26 Prozent. Die Ursachen sind niedrige Löhne, die Absenkung des Rentenniveaus und die Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung. „Der DGB will das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren und hat Vorschläge gemacht, wie das funktioniert. Die Beiträge werden lediglich ein wenig früher und schneller angehoben. Der Effekt für die Renten wäre dafür umso größer und positiver“, erklärte DGB-Sekretär Bauch.
Manfred Steibl informierte nicht nur über die Entstehung und Struktur der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Er erörterte auch, wie sich das Rentenniveau berechnet. Es werde keinem die Rente gekürzt, aber die Erhöhungen würden geringer ausfallen, so Steibl. Die derzeitige durchschnittliche Altersrente bei Männern beträgt im Landkreis Dingolfing-Landau 1.060,63 Euro – bei Frauen 528,32 Euro.
Die Rente teilt sich auf in die Regelaltersrente, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, erklärte Steibl. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich bei den Hinzuverdienstgrenzen, der Wartezeiten und der Abschläge, wenn man früher in Rente gehen will oder muss. Ab den Jahrgang 1964 gilt Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Die abschlagsfreie Rente gibt es ab 45 Beitragsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Auch auf die Besonderheit bei Altersteilzeitverträgen ging Manfred Steibl ein. Grundsätzlich gilt, dass man nach einem Altersteizeitvertrag in Rente gehen muss, aber man kann. Auch kann man sich nach einer Altersteilzeit arbeitslos melden und es gibt auch keine Zwangsverrentung, wenn man Arbeitslosengeld I bezieht. Dabei ist sogar kostenfreier Krankenversicherungsschutz möglich. Aber es sind Sperrzeiten von bis zu 12 Wochen zu beachten.
Manfred Steibl weist auch auf die Möglichkeit der individuellen Beratung bei der DRV hin, gebührenfrei unter der Telefonnummer: 0800 – 1000 48 015. Die Möglichkeit zur persönliche Beratung gibt es jeden Mittwoch von 9 – 16 Uhr im Gebäude der BMW BKK in der Mengkofener Straße 6 in Dingolfing, allerdings nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter: 0800 -6789 100 (gebührenfrei von 8.30 bis 12 Uhr).