Aus dem Gerichtssaal

Tödliche Messerstecherei in Straubing: 48-Jähriger muss über zwölf Jahre ins Gefängnis

(ra/jh) Ein 48-jähriger Frührentner hatte im August vergangenen Jahres einen 39-Jährigen im Streit in dessen Wohnung in Straubing mit einem Messer so schwer am Hals verletzt, dass dieser daraufhin starb. Das Landgericht Regensburg verurteilte ihn am Dienstag zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis. Ursächlich war ein Beziehungsstreit: Die Lebensgefährtin des Opfers hatte ein Verhältnis zu dem späteren Täter.

Die Kammer folgte am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hingegen hatte Notwehr geltend gemacht und auf Freispruch plädiert. Doch nach Ansicht des Schwurgerichts hat der Angeklagte die vermeintliche Notwehr nur inszeniert. Zudem habe er sich mehrfach widersprüchlich geäußert. Die Spurenlage hingegen habe ein seit Monaten gedanklich geplantes Tötungsdelikt bestätigt.

Die Lebensgefährtin des Opfers wurde Zeugin der Tat. Wie sich im Verlauf des Prozesses herausstellte, soll sie ein Verhältnis mit dem Angeklagten gehabt haben. Eine Nachbarin, die den Streit mitbekam, sah kurz darauf durch die offenstehende Wohnungstür das Opfer. Er lag in einer Blutlache. Sofort alarmierte sie die Polizei.

Der 48-Jährige hatte versucht, mit dramatischen Beschreibungen von sich abzulenken. Doch wäre nach Ansicht des Gerichts er das Opfer gewesen, hätte er selbst voller Blut sein müssen. Das war jedoch nicht der Fall. Noch ein weiteres Indiz: Das Taschenmesser, das der Getötete in der Hand hielt, soll der 48-Jährige nachträglich dorthin gelegt.