Angeblicher Filmriss schützt Angeklagten nicht vor saftiger Strafe
(jh) Ludwig K. (Name geändert) dachte wohl, wenn er bei Gericht angibt, er könne sich an nichts mehr erinnern, er hätte einen Flimriss gehabt, dann käme er billig davon. Bei 1,62 Promille glaubten ihm dies weder der Staatsanwalt noch der Richter. K. hatte in der Nacht zum 30. Juli vergangenen Jahres in Straubing Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, war auf einen Polizisten losgegangen und hatte diesen verletzt. Außer hatte er versucht einen weiteren Polizisten zu verletzten und diesen beleidigt. Die Quittung: Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.
Der 23-jährige Angeklagte gab am Donnerstag vor dem Strafrichter am Amtsgericht Straubing an, nur noch zu wissen, dass er vor einem Lokal in der Steinergasse mit fünf anderen eine Auseinandersetzung gehabt hätte. Was sich dann in der Zeit nach 3.30 Uhr zugetragen hatte, konnte er keine Angaben machen. „Ich hatte einen Filmriss. Was ich noch weiß ist, dass ich morgens in einer Zelle der Polizei aufgewacht bin. Dann haben mir die Beamten erzählt, was geschehen sei.“
Der Blutalkoholgehalt lag zum Tatzeitpunkt laut Gutachten bei 1,62 Promille. Ein toxikologisches Gutachten, das der Richter vorlas, zeigte auch einen Cannabiskonsum auf. Auf den Hinweis „Gekifft hatten sie auch“ kam vom Ludwig K. lediglich die Antwort „anscheinend“. Dass die Werte nicht wirklich einen Filmniss bedeuten, das dokumentierte auch ein ärztlicher Befund. Demzufolge war der Angeklagte ansprechbar und habe sich mit dem Arzt unterhalten können.
Zum Tatvorwurf erinnerte ihn dann einer der beiden betroffenen Polizeibeamten. Als Zeuge berichtete er was vorgefallen war: Zwei Streifenbesatzungen waren in die Steinergasse gekommen. Sie standen einer Gruppe von 10 bis 15 Personen gegenüber. Ludwig K. war bereits gefesselt. Dieser hatte zuvor auf einen Kollegen eingeschlagen und ihn verletzt. Als er K. übernommen hatte und ins Dienstfahrzeug setzte, habe dieser mit dem Fuß gegen ihn geschlagen. Der Zeuge habe jedoch ausweichen können. Außerdem habe K. gesagt: „Von dir lasse ich mir gar nichts sagen, du Wichser.“
Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro, der das Gericht später in der Urteilsverkündung auch folgte. Luwig K. blieb bei seinem „Filmriss“: „Es war niemals beabsichtigt, dass ich so etwas tun würde.“ Der Angeklagte hatte sich bereits am Morgen – nachdem er aufgewacht war – bei den Beamten entschuldigt. Bei Gericht wiederholte er dies: „Es tut mir Lied, wenn das so war.“
„Für eine verminderte Schuldfähigkeit gibt es keinen durchgreifenden Anhaltspunkt“, verwies der Richter bei seiner Urteilsbegründung. „Sie hatten zwar eine aggressive Grundstimmung, konnten aber gehen und sprechen.“ Obwohl Ludwig K. nicht das erste Mal mit dem Gesetz zu tun hatte, kam er noch mit der Geldstrafe davon. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.