8. November 2024
Bayern

Zellmeier: Freistaat soll Sanierung der Feuerwehrhäuser bezuschussen

(ra) Wenn es nach dem Haushaltsausschuss und seinem Vorsitzenden Josef Zellmeier, MdL geht, soll der Freistaat Bayern künftig über die bisherige Förderung hinaus auch die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern und weitere Elemente rund um die Freiwillige Feuerwehr wie den Bau von Übungshäusern bezuschussen. Wie Zellmeier am Donnerstag Medien mitteilte, forderte das Gremium genauso wie der Innenausschuss auf Antrag der Regierungsfraktionen von CSU und FW die bayerische Staatsregierung einstimmig auf, eine Erweiterung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien um diese Punkte zu prüfen.

„Rund 450.000 Einsatzkräfte leisten im ganzen Freistaat hervorragende Arbeit, zum überwiegenden Teil sogar ehrenamtlich. Daher ist es uns ein großes Anliegen, die Feuerwehren mit Landesmitteln zu fördern“, so Zellmeier. Zwar seien die Feuerwehren eine Pflichtaufgabe der Kommunen, dennoch unterstütze Bayern diese gerne und wolle sein Engagement künftig sogar erweitern.

Konkret soll die Bayerische Staatsregierung prüfen, wie die Ende des Jahres auslaufenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zum 1. Januar 2025 so überarbeitet werden können, dass zukünftig auch Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern möglich sind. Ebenso soll die Aufnahme weiterer neuer Fördertatbestände wie geschlechtergetrennte Sanitärräume oder der Neubau von Übungshäusern für die Ausbildung implementiert werden.  Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie die Ausbildung vor Ort unterstützt und Anreize beim freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Feuerwehren oder bei interkommunaler Zusammenarbeit geschaffen werden können.

Bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat der Freistaat Bayern die Förderfestbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern und die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten angehoben: So wurden ab 1. Juli 2023 die Festbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern verdoppelt und die Festbeträge für Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten um 30 Prozent erhöht.