Was gilt für größere Sport- und Kulturveranstaltungen?
(ra) Das bayerische Kabinett hat sich am Dienstag mit der Corona-Pandemie beschäftigt. Aufgrund der aktuell niedrigen Infektionsfälle gelten ab 15. Juli Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen. Betroffen davon sich auch größere Sport- und Kulturveranstaltungen:
Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:
• Zulässig sind maximal 35 Prozent der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
• Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
• Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
• Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
• Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.
Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.