Diese Verkehrsteilnehmer nehmen es nicht so genau – Konsequenzen folgen
(pol) Es gibt Verkehrsteilnehmer, die vielleicht meinen allein auf der Straße zu sein, oder die denken, dass Gesetze für sie nicht gelten. Manche sehen ihre Handlungen als Kavaliersdelikte. Doch wenn sich keiner an Gesetz und Ordnung hält, dann herrscht schnell ein Chaos auf den Straßen. Und will das schon? Die Polizei in Straubing berichtet am Sonntag von Fällen, die nicht vorkommen dürften:
In der Nacht zum Sonntag wurden von der Polizei zwei Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss festgestellt. Beim ersten Fall handelt es sich um eine 27-jährige Straubingerin, die mit ihrem Wagen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten bei der Fahrerin deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen hohen Alkoholwert. Eine Blutentnahme und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr waren die Folge.
Beim zweiten Fall wurde ein Fahrradfahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise einer Kontrolle unterzogen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Auch diesen Verkehrsteilnehmer erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Zudem können beide von einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz ausgehen, da sie gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen haben.
Bereits am Samstagmittag kontrollierte eine Polizeistreife einen 30-Jährigen, der mit einem Kleinkraftrad unterwegs war. Für das Vehicle lag kein gültiger Versicherungsschutz vor. Den Fahrer erwartet eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Zwei junge Männer (18, 19) waren am Samstagnachmittag in Straubing mit ihren Krafträder ohne Kennzeichen unterwegs. Ein Polizeibeamter, der sich gerade in der Aitrachstraße privat aufhielt, entdeckte die beiden jungen Männer und verständigte seine Kollegen. Eine Streife stellte bei der Kontrolle der beiden Biker fest, dass diese weder eine erforderliche Fahrerlaubnis hatten, noch dass ihre Maschinen über eine Zulassung und einen Versicherungsschutz verfügten. Demzufolge lagen neben Fahren ohne Fahrerlaubnis auch ein Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung vor.