Straubing

Wieder Einschränkung bei der Besucherregelung im Klinikum Straubing

(ra) Aufgrund der erheblichen Zuwächse bei den COVID-positiven Patienten im Klinikum Straubing sowie der rapide gestiegenen Sieben-Tage-Inzidenz müssen die Vorgaben für Besucher am Klinikum Straubing ab Montag, 17. Oktober angepasst werden: Pro Patient und Tag ist nur noch ein Besucher für maximal eine Stunde erlaubt.

Klinikum St. Elisabeth – Foto: Lehner

Die übrigen bisherigen Regelungen bleiben bestehen: Der Zugang in das Klinikum ist unter Vorlage eines offiziellen Testnachweises möglich, d. h. Besucher müssen einen schriftlichen Nachweis über ein offizielles negatives Antigen- (<24 Stunden) oder PCR- Testergebnis (<48 Stunden) erbringen. Der Immunstatus (Geimpft / Genesen) ist kein Kriterium.

Begleitung zur Geburt ebenfalls weiter unabhängig von Immunstatus möglich

Die Begleitperson zur Entbindung (z. B. der werdende Vater) darf weiterhin unabhängig vom Immunstatus bei der Geburt dabei sein. Voraussetzung dafür ist eine externe Bescheinigung über einen negativen PCR-Test < 48 Stunden. Liegt diese nicht vor, kann der PCR-Test auch weiterhin im Kreißsaal durchgeführt werden. Nach der Entbindung gelten die allgemeinen Besucherregelungen.

Es besteht nach wie vor eine besondere Schutzpflicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 gegenüber den Patienten. Daher gilt weiterhin: Die Besuchszeit ist täglich von 13 bis 18 Uhr mit Einlassschluss um 17.30 Uhr. Die maximale Besuchsdauer beträgt 60 Minuten, dabei ist pro Patient nur ein Besucher pro Tag erlaubt. Das Tragen der FFP2-Maske ist ab Betreten des Klinikums während des gesamten Aufenthalts verpflichtend.

Ausnahmen im Notfall sind nur in Absprache zulässig, etwa auf der Intensiv- und Palliativstation und bei Sterbebegleitung.