Wer nicht im Adressbuch stehen möchte …
(ra) Voraussichtlich im November dieses Jahres wird vom Adressbuchverlag Ruf in Zusammenarbeit mit der Stadt Straubing das Straubinger Adressbuch neu herausgegeben. Das Adressbuch dient als Nachschlagewerk für die Öffentlichkeit und gibt Auskunft über alle Einwohner*innen sowie Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände und Gewerbetreibende.
Adressbuchverlagen darf Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden. Jeder der Betroffenen hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch muss bis spätestens 26. September schriftlich bei der Stadt Straubing, Einwohnermelde- und Personenstandswesen, Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, per E-Mail (meldeamt@straubing.bayern), per Fax (09421/944-60254), oder während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht durch persönliche Vorsprache eingereicht werden.
Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Adressbuchverlage gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen, außer im Falle eines Wegzuges und darauffolgenden Wiederzuzugs, nicht erneuert werden.