Wer im Alter in der eigenen Immobilie wohnen will, sollte die Kosten kennen
(djd). 92 Prozent der Immobilienbesitzer, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben, möchten dort auch im Alter nicht ausziehen. Das ergab eine bundesweite YouGov-Umfrage im Auftrag der Allianz-Lebensversicherungs-AG. Aber was passiert, wenn der Alltag beschwerlicher wird und man auf externe Hilfe angewiesen ist?
Dann möchten die meisten Menschen entweder von einem professionellen Pflegedienst oder ihren Angehörigen gepflegt werden. Allerdings können sich von den über 65-Jährigen nur 22 Prozent vorstellen, etwa von den eigenen Kindern unterstützt zu werden. Die Gründe für diese niedrige Quote sind vielfältig: Oftmals wohnen die Kinder aber zu weit weg, um sich intensiv um ihre Eltern kümmern zu können. Wer zur Miete lebt, kann sich im Gegensatz zu den Immobilienbesitzern eher eine Form des betreuten Wohnens vorstellen.
Umbauarbeiten können schnell zur finanziellen Herausforderung werden
„Einige Menschen werden davon überrascht, wie viel die Versorgung, die sie sich im Alter wünschen, tatsächlich kostet“, sagt Stefan Kohler, Leiter der Allianz Baufinanzierung. Das gilt nicht nur für die Kosten der Pflege, sondern beispielsweise auch für den notwendigen altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie. „Der Umbau eines Bades etwa kostet schnell mehrere 10.000 Euro, das kann zur finanziellen Herausforderung werden“, so Kohler. Für ältere Menschen, die über keine ausreichenden Rücklagen verfügen, hat der Baufinanzierer deshalb unter dem Namen „BestAger“ eine Darlehenslösung entwickelt. Bei den Allianzagenturen gibt es weitere Informationen. Die Kunden müssen dabei die eigene Immobilie nicht verkaufen, um sich im Alter das Notwendige leisten zu können.
Darlehenslösung für Pflege und altersgerechten Umbau
Die Darlehenslösung lässt sich sowohl für die Pflege als auch für den altersgerechten Umbau der Immobilie nutzen. Der Kunde hat nur einen geringen monatlichen Aufwand, weil er keine Tilgungsraten leisten muss. Die verbleibende Darlehensbelastung geht auf die Erben über, die diese zum Beispiel über Mieterträge wieder ausgleichen können.