(ra) Wer durch die Wohngebiete von Straubing, Landshut oder Deggendorf spaziert, bemerkt eine deutliche Veränderung im Stadtbild. An zahlreichen Balkonen, Terrassen und Garagendächern schimmern dunkle Module. Die sogenannten Balkonkraftwerke haben sich vom Nischenprodukt für Technik-Begeisterte zu einem festen Bestandteil der privaten Energieversorgung entwickelt. Doch auch fast zwei Jahre nach der großen Gesetzesreform herrschen bei vielen Verbrauchern noch Unsicherheiten. Was ist der aktuelle Stand der Technik? Welche Rechte haben Mieter tatsächlich, und wo liegen die Grenzen?

Mit dem Inkrafttreten des „Solarpaket I“ im Mai 2024 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen grundlegend neu sortiert. Ziel war es, den Ausbau der kleinen Anlagen zu entbürokratisieren. Für Bewohner in der Region Dingolfing-Landau bis hinunter ins Isartal lohnt sich ein genauer Blick auf den Status quo, denn die damaligen Änderungen prägen den Alltag der Solarnutzung bis heute.
Leistungsgrenzen und die Frage der Effizienz
Die wohl markanteste Änderung, die seit dem Frühjahr 2024 Bestand hat, betrifft die Einspeiseleistung. Die Grenze für den Wechselrichter wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Das bedeutet, das Gerät darf maximal 800 Watt in das Hausnetz einspeisen. Gleichzeitig erlaubt der Gesetzgeber eine installierte Modulleistung von bis zu 2000 Watt Peak (Wp). Diese Differenzierung ist entscheidend für den Ertrag.
Durch die Möglichkeit, stärkere Module zu installieren, als der Wechselrichter einspeisen darf, erreichen Anlagen auch bei diffusem Licht – etwa an einem trüben Winternachmittag im Gäuboden – früher ihre Leistungsgrenze. Da für den ins Netz fließenden Überschuss keine Vergütung gezahlt wird, verschenken Haushalte an sonnigen Tagen jedoch weiterhin Energie. Um diesen Effekt abzufedern und den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen, ist für viele Anwender einBalkonkraftwerk mit Speicher sinnvoll, da so die Energie vom Mittag für den Abend konserviert werden kann. Die Kombination aus der seit 2024 erlaubten höheren Modulleistung und modernen Speichersystemen hat die Wirtschaftlichkeit der Kleinstkraftwerke deutlich verbessert, da der Zukauf von teurem Netzstrom weiter reduziert wird.
Das Ende des Papierkriegs bei der Anmeldung
Erinnert man sich an die Zeit vor Mai 2024 zurück, so war die Anmeldung einer solchen Anlage oft ein bürokratischer Hürdenlauf. Nutzer mussten sich mit lokalen Netzbetreibern auseinandersetzen und teils komplexe Formulare ausfüllen. Dieser Aufwand gehört der Vergangenheit an. Die Anmeldung erfolgt heute ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Der Prozess wurde auf wenige Angaben reduziert. Man registriert die Anlage online, und die Bundesnetzagentur leitet die Informationen automatisch an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Für Bürger in den Landkreisen Deggendorf oder Straubing-Bogen bedeutet dies, dass der direkte Kontakt zu den Stadtwerken oder dem Bayernwerk für die reine Anmeldung entfällt. Auch wer seine Anlage erst jetzt, im Jahr 2026, in Betrieb nimmt, profitiert von dieser vereinfachten Meldung. Wichtig bleibt jedoch die Ehrlichkeit bei den Angaben, da falsche Daten im Register theoretisch Bußgelder nach sich ziehen können.
Zählertausch und Duldungspflicht
Ein Thema, das vor der Gesetzesänderung für viel Unruhe sorgte, war der Stromzähler. In vielen niederbayerischen Altbauten finden sich noch die klassischen schwarzen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Da diese rückwärts laufen, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird, bewegten sich Nutzer früher am Rande der Illegalität.
Das Solarpaket I hat hier für Pragmatismus gesorgt. Bis der Messstellenbetreiber den Zähler gegen ein modernes digitales Modell oder einen Zweirichtungszähler tauscht, wird das Rückwärtslaufen des alten Zählers gesetzlich geduldet. Man muss also nicht mehr wochenlang auf einen Technikertermin warten, bevor der Stecker in die Dose gesteckt werden darf. Zwar sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Zähler zu modernisieren, doch geschieht dies nach deren Zeitplan. Der Betreiber des Balkonkraftwerks darf die Anlage sofort nach der Montage nutzen, ohne rechtliche Konsequenzen wegen eines „falschen“ Zählers fürchten zu müssen.
Gestärkte Rechte für Mieter und Wohnungseigentümer
Lange Zeit scheiterten viele Solar-Projekte an der fehlenden Zustimmung von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften (WEG). Ein einfaches „Nein“ reichte aus, um die Installation zu blockieren. Seit der Reform im Mai 2024 gehören Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“.
Das hat die Rechtslage zugunsten der Bewohner verschoben. Ein Vermieter oder die WEG kann die Zustimmung nun nicht mehr ohne triftigen, sachlichen Grund verweigern. Der Anspruch auf Genehmigung ist im Gesetz verankert. Das bedeutet jedoch keinen Freifahrtschein für wilde Konstruktionen. Vermieter haben weiterhin ein Mitspracherecht, wenn es um die konkrete Art der Anbringung und das optische Erscheinungsbild der Fassade geht. Man darf als Mieter nicht einfach die Bausubstanz beschädigen oder das einheitliche Bild einer Wohnanlage massiv stören. Es bleibt ratsam, das Gespräch zu suchen und technische Details im Vorfeld zu klären, doch die Verhandlungsposition für Mieter in Landshut und Umgebung ist heute deutlich komfortabler als noch vor wenigen Jahren.
Sicherheitstechnik: Schuko statt Spezialstecker
Die Debatte um den richtigen Stecker wurde lange emotional geführt. Während VDE-Normen früher oft die spezielle Wieland-Einspeisesteckdose favorisierten, hat sich der normale Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) in der Praxis durchgesetzt und wird vom Gesetzgeber akzeptiert. Voraussetzung ist, dass der verwendete Wechselrichter über einen zertifizierten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügt.
Dieser Schutzmechanismus garantiert, dass an den Pinnen des Steckers keine Spannung mehr anliegt, sobald er aus der Dose gezogen wird. Die Gefahr eines Stromschlags ist damit technisch gebannt. Für Bewohner älterer Gebäude empfiehlt sich dennoch ein kurzer Check der Hausinstallation. Werden dauerhaft 800 Watt über eine alte Leitung geschickt, an der gleichzeitig noch Waschmaschine und Trockner hängen, kann dies Sicherungen auslösen. In den meisten Fällen ist der Betrieb an einer modernen Haushaltssteckdose jedoch unproblematisch.
Regionale Anforderungen an die Montage
Auch wenn die Gesetze bundesweit gelten, diktiert die Geografie in Niederbayern eigene Regeln. Die Region ist bekannt für teils heftige Wetterereignisse. Was im windgeschützten Innenhof funktioniert, kann an der Außenseite eines Balkons im vierten Stock zur Gefahr werden. Schneelasten im Bayerischen Wald oder Sturmböen im Donautal stellen hohe Anforderungen an die Halterungen.
Die rechtliche Erlaubnis zur Installation entbindet den Betreiber nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Man haftet für Schäden, die durch herabfallende Teile entstehen. Experten raten dringend dazu, nur Halterungen zu verwenden, die statisch geprüft sind und explizit für den Montageort (z. B. Gitterbalkon, Betonbrüstung) freigegeben wurden. Provisorische Lösungen mit Kabelbindern oder selbst gebastelten Haken sind fahrlässig. Gerade weil die Module heute größer und schwerer sein dürfen als früher, ist eine professionelle Befestigung der wichtigste Aspekt der Anlagensicherheit.
Bilanz nach zwei Jahren
Die Reformen des Jahres 2024 haben die private Energiewende in Niederbayern beschleunigt. Die Kombination aus 800 Watt Einspeisung, vereinfachter Anmeldung und stärken Rechten gegenüber Vermietern hat die Hürden massiv gesenkt. Wer heute in Straubing oder Landau über die Anschaffung nachdenkt, findet einen rechtlich geklärten Rahmen vor. Die Technik ist ausgereift, die Prozesse sind eingespielt. Es liegt nun in der Hand der Bewohner, diese Möglichkeiten zu nutzen und dabei die technische Sorgfalt nicht außer Acht zu lassen.
- Passend zum Thema: Solarstrom: Einspeisung vs. Eigenverbrauch.
