Wenn Zähne putzen nicht mehr reicht
(djd). Selbst gute Zahnpflege und regelmäßige Prophylaxe können nicht verhindern, dass Zähne irgendwann ihre ursprüngliche Kraft und ihren Halt verlieren. Je nach Zustand des Zahns wird der Zahnarzt nun Maßnahmen zum Zahnerhalt beziehungsweise Zahnersatz vorschlagen.
Für die entsprechenden Behandlungen steht heute modernste Medizin zur Verfügung, sie kann unter Umständen aber mit hohen Zuzahlungen für die Patienten verbunden sein. Denn seit längerem gilt für gesetzlich Krankenversicherte die sogenannte Festzuschussregelung, die Kassen übernehmen je nach Behandlung oftmals nur noch einen Teil der Behandlungskosten. Mit leistungsstarken Zusatzpolicen können sich Kassenpatienten gegen die hohen Ausgaben speziell im Zusammenhang mit einer qualitativ hochwertigen Zahnersatzversorgung schützen.
Zusatztarif mit Leistungen für Zahnersatz, Brillen und Vorsorge
So gibt es nun auch private Zahnzusatztarife für gesetzlich Krankenversicherte wie etwa den „ZahnPlus“-Tarif von der SONO Krankenversicherung a.G. in Bottrop. Er umfasst Leistungen für Zahnersatz in gleicher Höhe wie die von der Kasse erstatteten, befundbezogenen Festzuschüsse für zahnprothetische Regelversorgungen. Einzureichen ist jeweils die Zahnarztrechnung mit dem von der Krankenkasse genehmigten Festzuschuss des Heil- und Kostenplans.
Im Tarif sind zusätzlich Leistungen für professionelle Zahnreinigung, für Brillen und für ambulante Vorsorgemaßnahmen enthalten. Erstattet werden 100 Prozent (maximal 500 € jährlich) der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten für ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten. Dies betrifft beispielsweise Glaukom-Untersuchungen, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, außerdem geht es um Maßnahmen zur Krebsvorsorge und um allgemeine Check-ups.
Leistungen beim Zahnersatz bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr
Ein 34-Jähriger etwa kann den Tarif für einen Monatsbeitrag von 15,10 Euro abschließen. In den ersten drei Jahren gilt im Zusammenhang mit Zahnersatz eine Begrenzung der Versicherungsleistung. Danach können Leistungen bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr beansprucht werden. Für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen besteht Anspruch bis maximal 200 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.