Weitere Erleichterungen beim Besuch der Straubinger Stadtverwaltung
(ra) Bereits seit 28. März ist für Besucher*innen der Stadtverwaltung) die 3G-Regel entfallen. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ist seitdem nicht mehr erforderlich. Ab Mittwoch, 6. April gibt es weitere Erleichterungen: Das zwingende Tragen einer FFP2-Maske ist dann nicht mehr vorgeschrieben. Lediglich wenn bei Behördengängen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, gilt weiterhin eine Maskenpflicht.
Dabei ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Darüber hinaus werden Besucher*innen von Seiten der Rathausleitung gebeten, die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten.
Ab Montag, 25. April ist der Zugang zur Stadtverwaltung wieder vollständig zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Eine zwingende Terminvereinbarung ist dann nicht mehr notwendig. Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird von der Rathausleitung eine Terminvereinbarung aber weiterhin dringend empfohlen.