Polizeimeldungen

Vorsicht beim Zahlen mit der Zusatzfunktion „PayPal Freunde und Familie“

(pol) Bei vielen Transaktionen bei Interneteinkäufen wird „PayPal“ genutzt. Die Polizei warnt jedoch vor der Verwendung der Zusatzfunktion „PayPal Freunde und Familie“. Denn in der Vergangenheit sind immer wieder Betrugsdelikte im Zusammenhang mit dieser Zusatzfunktion bekannt geworden.

Weihnachten steht vor der Tür und viele Menschen sind auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken, auch im Internet. Auf verschiedenen Internetplattformen bieten vermeintliche Verkäufer Produkte zum Verkauf an und bitten die Kaufinteressenten, den Kauf über PayPal “Freunde und Familie“ abzuwickeln.

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Bei PayPal kann man neben den üblichen Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte ebenfalls die Bezahlmöglichkeit „PayPal Freunde und Familie“ für den Zahlungsverkehr auswählen. Bei dieser Option werden bei Überweisungen keine Gebühren fällig. Jedoch ist zu beachten, dass bei dieser Transaktion kein Käuferschutz vorhanden ist, sodass das Geld nach einer Überweisung unwiderruflich weg ist. Daher wird dringend davon abgeraten, dieses Zahlungsverfahren bei Transaktionen mit unbekannten Personen zu benutzen.

Rat der Polizei Straubing: Lassen Sie sich nicht von angeblichen Schnäppchen locken. Nutzen Sie bei Transaktionen zu Ihnen unbekannten Personen keinesfalls die PayPal-Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Die ist, wie der Name schon sagt, nur für Vertraute vorgesehen.