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16. Juni 2024
Landkreis Landshut

Vogelgrippe: Gefahr durch fliegende Händler

(ra) Die Veterinäre am Landratsamt Landshut warnen die Bürger, vor allem Geflügelhalter, vor dem Ankauf von Hühnern und Enten „aus dem Auto heraus“ bei einem Händler aus Nordrhein-Westfalen: „Der deutschlandweit agierende Händler hat nach unseren Informationen auch im Landkreis Landshut Kunden gefunden“, erklärte am Donnerstag Veterinäramtsleiter Dr. Josef Yun. Wer sich auf solche unkontrollierten Ankäufe einlässt „gefährdet letztlich alle Geflügelhalter“.

Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe gilt in bestimmten Gebieten im Landkreis die Stallpflicht für Geflügel. Das Veterinäramt warnt zudem dringend vor unkontrollierten Aufkäufen von Junghennen und Enten durch einen fliegenden Händler aus Nordrhein-Westfalen. – Foto: Landratsamt Landshut

Wer Kontakt mit dem Händler hatte oder Informationen zu seiner Aktivität im hiesigen Raum liefern kann, wird daher gebeten, sich umgehend mit dem Veterinäramt Landshut in Verbindung zu setzen: Telefon 0871/408-4000, E-Mail: veterinaeramt@landkreis-landshut.de. Das Veterinäramt erinnert im Übrigen daran, dass derzeit sowohl für kommerzielle als auch für Hobby-Geflügelhalter in bestimmten Gebieten im Landkreis Landshut eine strenge Pflicht zur Aufstallung ihres Geflügels (Stallpflicht) gilt – wie übrigens in vielen Teilen Bayern auch.

„Es ist eine wichtigsten Bio-Sicherheitsmaßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass Vogelgrippe-Erreger einen Weg zu den Tieren finden“, erläutert Dr. Yun. Der Amtstierarzt weist dabei auch darauf hin, dass jeder, der Geflügel hält – also auch Klein- und Hobby-Geflügelhalter –, verpflichtet ist, dies dem Veterinäramt mitzuteilen.

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Nach Informationen der Behörden verschiedener Bundesländer ist die Vogelgrippe mehrfach ausgebrochen unter den Tieren des Geflügelhofs in Nordrhein-Westfalen, aus denen die von dem fliegenden Händler angebotenen Junghennen und Enten stammen. Der Ausbruch der Tierseuche würde die gesamte Geflügelwirtschaft hart treffen und hohe finanzielle Schäden zur Folge haben.

Die Gefahr durch unkontrollierte Ankäufe von Geflügel wie im Fall des Händlers aus Nordrhein-Westfalen ist zudem, dass man dadurch die Infektionsketten nur mehr ganz schwer oder, wahrscheinlicher, überhaupt nicht mehr nachvollziehen kann: Was so etwas bedeute, müsse man in Zeiten des Kampfes gegen die Corona-Epidemie wohl nicht mehr näher erklären, zieht Dr. Yun einen aktuellen Vergleich.

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Für Menschen und Haustiere besteht in punkto Vogelgrippe – die auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt ist – in aller Regel keine Ansteckungsgefahr. Allerdings sollten zum Beispiel Jagdhunde von Geflügel ferngehalten werden, weil sie dem Vogelgrippe-Virus als Transporteure zu Vogel-Populationen dienen könnten.

Die Übertragung von Influenza A-Viren (Vogelgrippe-Viren) erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren – oder durch Kontakt mit verunreinigten, mit dem Virus kontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen. Informationen zu angemessenen Verhaltensweisen, die der Vorbeugung eines Ausbruchs der Vogelgrippe dienen, sind auf der Internet-Seite des Landkreises Landshut abrufbar: www.landkreis-landshut, Rubrik Landratsamt, Stichwort Vogelgrippe sowie auf der Internet-Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de.