Video auf YouTube hat juristisches Nachspiel
(jh) Die Veröffentlichung des Videos aus einer Überwachungskamera eines Straubinger Supermarktes auf YouTube hat nun ein juristisches Nachspiel. Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler hat am Dienstag dem Bayerischen Rundfunk bestätigt, dass gegen den Inhaber des „Mix Marktes“ ermittelt werde.
In dem Supermarkt an der Finkenstraße war am 18. November kurz nach 5 Uhr eingebrochen worden. Der Täter hatte sich einen Zugang über das Dach ausgesucht. Als er auf Zwischendecke unterwegs war lösten sich die Deckenplatten und er stürzte mehrere Meter zu Boden. Die im Markt installierte Videoanlage zeichnete nicht nur diesen Vorgang auf, sondern die Aufnahmen zeigten auch das Gesicht des Einbrecher. Schmerzverzerrt hatte er sich am Boden gekrümmt, denn offensichtlich hatte er sich an den Beinen und Armen verletzt.
Mit dem Video auf YouTube wollte der Supermarkt-Besitzer erreichen, dass jemand der User den bislang unbekannten Täter identifiziere. Doch dabei machte er die Rechnung ohne die Justiz, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft liegt mit der Veröffentlichung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor. Im Detail: Es geht um die Paragrafen 22 und 33 des Kunsturhebergesetzes. „Dieses Gesetz bestimmt das Recht am eigenen Bild.“ Noch steht aber nicht fest, ob es wirklich zu einer Anklage und zu einem Gerichtsverfahren kommt.