Landkreis Landshut

Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine ab 1. März beantragen

(ra) Auch im Jahr 2022 stellt der Freistaat Bayern Haushaltsmittel zur Förderung der Sportvereine zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien, die bis 31. Dezember verlängert wurden. Angesprochen werden Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten und die steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind. Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten festgesetzt.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie: So können, wie bereits im letzten Jahr, Übungsleiterlizenzen eingereicht werden, die coronabedingt nicht verlängert werden konnten und nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind. Es wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn diese Voraussetzung für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 noch erfüllt wurde.

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Auch in diesem Jahr reicht es aus, wenn das Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) 70 Prozent des Sollaufkommens erreicht. Wenn selbst dieser Wert coronabedingt nicht erreicht wird, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn der Verein das geforderte Beitragsaufkommen durch eigens gewählte Beitragsermäßigungen nicht erreichen kann. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben bestehen.

Die Antragsunterlagen müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 1. März vollständig vorliegen. Für Fragen steht Auskünfte Susanne Kölbl vom Landratsamt Landshut zur Verfügung (E-Mail: susanne.koelbl@landkreis-landshut.de).