(pol) Zweimal innerhalb von nur fünf Minuten hat die Straubinger Polizei am frühen Dienstagmorgen verhindert, dass erheblich alkoholisierte Personen mit einem E-Scooter losfahren. Bereits in der Nacht zum Montag war zudem ein alkoholisierter 24-Jähriger auf einem Volksfestparkplatz in einem Auto mit laufendem Motor aufgefallen. In allen drei Fällen griff die Polizei ein, bevor es zu einer Trunkenheitsfahrt kommen konnte.

18-Jährige will sich E-Scooter freischalten

Gegen 4.10 Uhr beobachtete eine Polizeistreife am Dienstag in der Inneren Passauer Straße eine 18-Jährige. Die junge Frau war gerade dabei, sich mit ihrem Mobiltelefon bei einem E-Scooter einzuloggen, um damit loszufahren. Bei der Kontrolle stellte die Polizei eine erhebliche Alkoholisierung fest. Die Beamten untersagten der 18-Jährigen daraufhin die Fahrt.

Nur fünf Minuten später bot sich einer weiteren Streife in der Dürnitzlstraße ein ähnliches Bild. Dort versuchte ein 34-Jähriger mehrfach erfolglos, mit seinem Handy einen E-Scooter freizuschalten. Da der Mann augenscheinlich alkoholisiert war, führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch. Dieser bestätigte eine erhebliche Alkoholisierung. Auch ihm wurde die Fahrt mit dem E-Scooter untersagt.

Mit laufendem Motor auf Volksfestparkplatz

Bereits am Montag gegen 2.10 Uhr war einer Polizeistreife auf einem Volksfestparkplatz ein Pkw mit laufendem Motor aufgefallen. Darin befand sich ein 24-Jähriger, der nach Angaben der Polizei im Fahrzeug schlafen wollte. Die Beamten bemerkten Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Um zu verhindern, dass der Mann doch noch losfuhr, stellte die Polizei den Fahrzeugschlüssel sicher.

Damit wurden erneut mehrere mögliche Alkoholfahrten im Zusammenhang mit dem Gäubodenvolksfest verhindert.