Landkreis Landshut

Taxitarifordnung angepasst – Im Landkreis Landshut gelten neue Fahrpreise

(ra) Zum 1. Juli tritt sie in Kraft: Die neue Taxitarifordnung des Landkreises Landshut, unter anderem mit neuen Fahrpreisen. Stark gestiegenen Energiekosten, die Erhöhung des Mindestlohns sowie die anhaltende Inflation waren der Grund für den Antrag seitens der Taxi-Unternehmer auf Anpassung der seit 2016 bestehenden Taxitarifordnung des Landkreises.

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Mit der Neufassung erhöht sich der Grundpreis bei Tagfahrten von bisher 3 Euro auf 4,50 Euro und der Mindestfahrpreis bei Tagfahrten von 3,20 Euro auf 4,70 Euro. Auch beim Kilometerpreis sowie beim Zeitpreis sieht die Taxitarifordnung eine Anpassung vor. Die Zuschläge für Gepäckstücke und Großraumtaxen werden ebenso angehoben. Die neue Taxitarifordnung des Landkreises orientiert sich überwiegend an der der Stadt Landshut, die 2022 in Kraft getreten ist. Auch die umliegenden Landkreise (Kelheim, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Erding und Freising) haben in der Zwischenzeit Anpassungen durchgeführt.

Die ab 1. Juli gültige Tarifordnung ist im Amtsblatt Nr. 26 des Landkreises Landshut vom 7. Juni veröffentlicht. Sie gilt für Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Landshut, deren Pflichtfahrbereich das Gebiet des Landkreises Landshut und der Stadt Landshut umfasst.