Straubing: Maskenpflicht bleibt -Nächtliche Ausgangssperre entfällt
(ra) Auf der Grundlage der ab Montag geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern wurden die geltenden Regelungen zur erweiterten Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt bis 7. März verlängert. Die Maskenpflicht gilt weiterhin werktags von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen in der Innenstadt.
Ebenfalls bis 7. März verlängert wurden die Allgemeinverfügungen zum Alkoholkonsumverbot in der Straubinger Innenstadt sowie zu den Besuchsregelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Die drei Allgemeinverfügungen sind im Sonderamtsblatt Nr. 11/2021 der Stadt Straubing (abrufbar unter www.straubing.de) und auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht.
Da in der Stadt Straubing der Inzidenzwert von 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde, entfällt ab 15. Februar die nächtliche Ausgangssperre im Stadtgebiet.