Straubing: Drei Tage in Folge über 35 – Aktuell 67,0
(ra) Die Stadt Straubing hat am Sonntag drei Tage in Folge den Inzidenzwert von 35 überschritten. Damit gelten – auch unter Berücksichtigung seit Montag geltenden Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – ab Dienstag, 24. August insbesondere folgende Neuregelungen:
Für bestimmte Bereiche und Veranstaltungen ist künftig ein Testnachweis in Form eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests erforderlich. Zu diesen Bereichen gehören insbesondere:
- Zugang zur Innengastronomie. Das Testnachweiserfordernis in der Gastronomie gilt zukünftig nicht mehr nur, wenn Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, sondern für jeden einzelnen Gast. Die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke bleibt hiervon unberührt.
- Besuch von Freizeiteinrichtungen, Kinos, Theatern, Sport- und Kulturveranstaltungen etc. sowie private Feiern aus besonderem Anlass (Hochzeit, Taufe, etc.) in geschlossenen Räumen
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (z.B. Friseurbesuch),
- Sportausübung in geschlossenen Räumen,
- Zugang als Besucher von Krankenhäusern,
- Beherbergung (z. B. im Hotel): bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind asymptomatisch geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter (dazu zählen z.B. Bundesligen oder nationale Pokalwettbewerbe) können zukünftig inzidenzunabhängig unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol, Höchstbesucherzahl, Hygienekonzept, etc.) durchgeführt werden.
Da die Stadt Straubing zudem am heutigen Montag drei Tage in Folge den Inzidenzwert von 50 überschritten hat, gelten darüber hinaus ab Mittwoch, 25. August um 0 Uhr folgende weitere Neuregelungen:
Private Treffen sind mit maximal zehn Personen aus drei Hausständen erlaubt. Für private Feiern mit geladenem Personenkreis (Hochzeit, Geburtstag, etc.) gilt eine Höchstzahl an Gästen von 25 innen und 50 außen. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Im Schulunterricht gilt für alle Jahrgangsstufen eine Maskenpflicht (auch für Ferienkurse).