30. September 2024
Straubing

Inzidenz von 63,0: Rathaus weist auf Kontaktbeschränkungen hin

(ra) Für die Stadt Straubing wurde am Freitag (Stand 0.00 Uhr) vom Robert-Koch-Institut (RKI) ein aktueller Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 63,0 ausgewiesen. Deshalb wies die Rathausverwaltung auf die aktuell geltenden Regelungen hin:

Die 3-G-Regel gilt in geschlossenen Räumen, zum Beispiel in der Gastronomie, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie beim Kino- und Friseurbesuch. Verantwortlich für die Kontrolle ist in der Regel der jeweilige Wirt, Betreiber oder Geschäftsinhaber.

Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte oder genesene Personen ohne Krankheitssymptome sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Ebenfalls ausgenommen sind Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßigen Testungen unterliegen. Das Gesundheitsministerium hat klargestellt, dass diese Regelung auch während der bereits laufenden Sommerferien gilt.

Private Treffen sind mit maximal zehn Personen aus drei Hausständen erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für private Feiern mit geladenem Personenkreis (Hochzeit, Geburtstag, etc.) gilt eine Höchstzahl an Gästen von 25 innen und 50 außen. Bei Feiern werden lediglich vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet.