18. April 2025
Life-Style

So erhalten Sie im Trauerfall Unterstützung

(akz) Eine Bestattung kostet bis zu 10.000 Euro. Neben der finanziellen Belastung sind viele rechtliche Fragen zu klären. Erben müssen sich in mühevoller Kleinarbeit einen Überblick über bestehende Verträge und Online-Accounts verschaffen. In der Zwischenzeit summieren sich die weiter laufenden Kosten.


Der erste Schritt hin zu einem digitalen Nachlass ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es? Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO empfahl kürzlich, Konten und Zugangsdaten in einer Liste einzutragen und gemeinsam mit dem Testament bei einem Notar zu hinterlegen.

Vorsorgen ohne Bürokratie

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de / LV1871 / akz-o

Das Sterbegeld Plus der LV 1871 nimmt den Erben hier einen großen Teil ab. Bei dem Anbieter kann der Kunde eine Sterbegeldversicherung auch direkt online abschließen. Er wählt dafür einfach seine persönliche Produktvariante und kommt in sechs kurzen Schritten zum Abschluss. Damit hat der Kunde wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen, um seinen Hinterbliebenen möglichst wenig Bürokratie zu hinterlassen.

Grundsätzlich gehören abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Sie haben jedoch meist keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. „Es lohnt sich also, auch einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken“, rät das Verbraucherportal Vorsorgeweitblick.de. Die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod. Erben müssen die Verträge manuell kündigen. Dazu müssen sie sich im Todesfall beim jeweiligen Vertragspartner melden, unterschiedliche Legitimationsanforderungen erfüllen und jeden einzelnen Vertrag selbst kündigen.

Verträge einfach kündigen

In dem digitalen Nachlassplaner lassen sich Verträge, Online-Nutzerkonten und Mitgliedschaften digital verwalten. Einmal angelegt, können Kunden selbst entscheiden, was im Fall der Fälle mit den Verträgen und Nutzerkonten passieren soll. Wenn Erben nach dem Tod des Nutzers Zugang zu dem Webportal erhalten, können die vorher angelegten Verträge dann im Auftrag der Erben abgemeldet oder gekündigt werden.