Sicher ins Finale – Tipps zu Autokorsos, Siegesfeiern und Public-Viewing
(pol) Am Donnertag begann in Russland die Fußballweltmeisterschaft. Damit im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern die Freude über hoffentlich viele Siege der Nationalmannschaft nicht durch unangenehme Zwischenfälle getrübt wird, appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern an die Fußballfans und bittet um Beachtung nachfolgender Hinweise.
„Natürlich ist gegen Autokorsos nichts einzuwenden, aber Pkw-Lenker müssen dafür Sorge tragen, dass keine Personen auf den Fahrzeugdächern und Motorhauben sitzen, in Cabriolets oder auf Ladeflächen von Fahrzeugen stehen. Wir wollen keine Spielverderber sein, aber gefährliche Fahrmanöver, Einfahren in Fußgängerbereiche werden sofort unterbunden und Rotlichtverstöße konsequent verfolgt“, heißt es von Seiten der Polizei. Auf Alkohol sollten Autofahrer verzichten, Betäubungsmittel seien ohnehin verboten. Es gilt Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Der Sicherheitsgut sollte angelegt sein.
Gerade bei Fahrten durch ein Spalier aus Menschen gilt besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Nach Auffassung des Polizeipräsidiums Niederbayern spreche auch nichts dagegen, sein Fahrzeug mit Fanartikel zu schmücken, allerdings sollten Autofahrer auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Stets freie Sicht während der Fahrt, keine Gefährdung anderer und Fahrzeugsicherheit seien oberstes Gebot. Die Sicht des Fahrers dürfe nicht durch Fahnen beeinträchtigt werden. Die in der Vergangenheit sehr beliebten kleinen Steckfahnen an den Seitenscheiben müssen so angebracht sein, dass sie während der Fahrt, auch bei schnelleren Fahrten auf Bundesstraßen oder Autobahnen, nicht herunter fallen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Weiter heißt es: „Nehmen Sie Rücksicht auf Personen, die nicht fußballinteressiert sind. Übermäßige Belästigungen Dritter muss auf ein zumutbares Maß reduziert werden.“ Auch hier werde die Polizei ein Auge darauf haben, nicht zuletzt auch auf nächtliche, lang anhaltende Hupkonzerte.
Dagegen gebe es keine Toleranz gegenüber Personen, die bei öffentlichen Veranstaltungen durch Pöbeleien oder Provokationen die öffentliche Sicherheit stören oder gar Straftaten begehen.