5. Mai 2025
Straubing

Maskenpflicht in der Straubinger Innenstadt verlängert

(ra) Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (Stand 23.10.2020, 00:00 Uhr) weist die Stadt Straubing eine Sieben-Tage-Inzidenz von 98,3 auf. Die Allgemeinverfügung für die erweiterte Maskenpflicht im Kerngebiet der Innenstadt wurde daher zunächst bis einschließlich 9. November verlängert.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 52/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.

Ein Rathaussprecher wies am Freitag auf die Corona-Ampel des Freistaats Bayern und die geltenden sonstigen Einschränkungen hin. Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus.

Die von der Stadt Straubing per Allgemeinverfügung veröffentlichten Maßnahmen für Schulen und Kindertagesstätten gelten zunächst noch bis einschließlich 26. Oktober. Welche Regelungen im Anschluss bestehen werden, wird die Stadt Straubing am Montag bekanntgeben.

Das für diese Woche eingerichtete Bürgertelefon der Stadt Straubing wird durch ein gemeinsames Bürgertelefon von Stadt und Landkreis ersetzt, das ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar ist: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13 bis 15 Uhr. Die Rufnummer für das Bürgertelefon ändert sich auf 09421/944 68222.