(djd). In den letzten Jahren hat sich in der Bestattungskultur einiges getan. Der Trend geht weg vom klassischen Sarggrab hin zu individuellen Formen des Abschieds. Weil das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die entsprechenden Regelungen von Bundesland zu Bundesland. In Schleswig-Holstein etwa hat der Landtag im Juni 2026 die sogenannte Reerdigung als neue Bestattungsart erlaubt: Verstorbene werden innerhalb von etwa 40 Tagen quasi professionell kompostiert, der Humus-ähnliche Boden wird danach ohne Sarg in einer Grabstätte beigesetzt.

Warum ist Bestattungsvorsorge bei ungewöhnlichen Wünschen besonders wichtig?

Die Bestattungskultur wird immer vielfältiger. Wer sich für eine besondere Form des Abschieds entscheidet, etwa einen Erinnerungsdiamanten, muss diesen Wunsch in einer Bestattungsvorsorge hinterlegen. – Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten/Getty

Gerade bei außergewöhnlichen Formen des Abschieds ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sinnvoll. Denn je individueller die eigenen Vorstellungen sind, desto mehr Details lassen sich bereits zu Lebzeiten verbindlich festlegen. Das gilt etwa für einen Erinnerungsdiamanten, der aus Kremationsasche oder Haaren gefertigt wird. Die vom Schweizer Unternehmen Algordanza entwickelte Methode ermöglicht es, Größe, Schliff, Form oder auch die Anzahl der Steine nach den persönlichen Wünschen zu bestimmen.

Nach dem Ableben wird der Erinnerungsdiamant beim Bestattungsunternehmen beauftragt und später den Hinterbliebenen übergeben. Auf Wunsch kann er zudem in ein Schmuckstück wie einen Ring oder Anhänger eingearbeitet werden. Ein Vorsorgevertrag stellt sicher, dass alle Festlegungen wie gewünscht umgesetzt werden.

Kann die Vorsorge komplett finanziell abgesichert werden?

Ebenso lässt sich im Rahmen der Bestattungsvorsorge die Finanzierung bereits frühzeitig und komplett regeln. Wer seine Familie im Trauerfall vollständig entlasten möchte, kann den gesamten Betrag auf ein speziell eingerichtetes Treuhandkonto einzahlen. Möglich ist im Regelfall aber auch eine Anzahlung von 50 Prozent. Das eingezahlte Vermögen bleibt zweckgebunden und darf ausschließlich für die vereinbarte Bestattung verwendet werden. Darüber hinaus zählt eine solche Vorsorge in der Regel zum sogenannten Schonvermögen und ist damit vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Wo sollte man Wünsche hinterlegen?

Damit die persönlichen Wünsche im Ernstfall ohne Verzögerung berücksichtigt werden können, sollten Vorsorgevertrag und Willenserklärung gut auffindbar aufbewahrt werden. Bewährt hat sich eine gemeinsame Ablage mit wichtigen Personenstandsurkunden wie der Geburts- oder Heiratsurkunde in einer zentralen Dokumentenmappe. Auf diese Unterlagen greifen Bestattungsunternehmen nach einem Todesfall meist zuerst zurück. Weniger geeignet ist dagegen das Testament, da dessen Inhalt häufig erst Wochen nach dem Todesfall oder sogar nach der Beisetzung bekannt wird.