Landkreis Landshut: Auf Parkplätzen weiterhin Pflicht, FFP 2-Maske zu tragen.
(ra) Die unter der 100er-Marke liegenden 7-Tage-Inzidenzen bei Neuinfektionen mit dem Corona-Virus machen es möglich und das Landratsamt Landshut hat unverzüglich im Sinne der Bürgerschaft die Chance ergriffen: Ab dem morgigen Mittwoch ist zum Beispiel Einkaufen nach Terminvereinbarung möglich, ohne dass man einen negativen Corona-Test vorlegen muss.
In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor Verkaufsräumen und auch auf den dazugehörigen Parkplätzen gilt für die Kunden weiter die Pflicht, eine FFP 2-Maske zu tragen. Die Geschäftsinhaber haben zu gewährleisten, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Auch für die Mitarbeiter der Geschäfte gelten selbstverständlich weiter die Hygiene-Maßregeln.
Nicht zuletzt ist nunmehr auch die Öffnung der Außengastronomie erlaubt, also zum Beispiel von Biergärten. Freilich gelten auch für die Außengastronomie weiter corona-bedingte Vorschriften: Es ist eine Terminvereinbarung erforderlich („vorherige Terminbuchung“), zudem müssen Daten der Gäste festgehalten werden für eine eventuelle Kontakt-Nachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test erforderlich.