23. Oktober 2024
Landkreis Dingolfing-Landau

Landkreis Dingolfing-Landau fällt unter die Hotspot-Regelung

(ra) Der Freistaat hat am Dienstag wegen der hohen Corona-Zahlen und der damit verbundenen hohen Auslastung der Krankenhäuser neue Corona-Regeln beschlossen. Diese gelten bereits seit Mittwoch. Zusätzlich wurden für Hotspot-Regionen mit Inzidenzen über 1.000 weitere Verschärfungen angekündigt diese gelten für den Landkreis ab Donnerstag.

Seit Mittwoch gilt bereits:

  • Für Ungeimpfte/Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig das neue Bundesrecht mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G). Für Kindertagesstätten gilt für die ungeimpften Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.
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Da der Landkreis Dingolfing-Landau am Mittwoch eine Inzidenz über 1.000 hat (1.079,8), gelten ab Donnerstag die verschärften Lockdown-Maßnahmen: 

  • Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus/2G/3G plus/3G unterlagen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten. Abholung und Lieferung insbesondere in der Gastronomie ist weiterhin erlaubt.
  • Übernachtungen in Hotels sind nur für nichttouristische Zwecke erlaubt. Bei einer Übernachtung muss die Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
  • Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind mit Ausnahme von Prüfungen in Präsenz untersagt.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche.
  • Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben weiterhin ohne Zugangsbeschränkung zugänglich.
  • Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind untersagt.
  • Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
  • Bibliotheken, Archive und Kulturstätten wie Museen, Theater und Kinos bleiben geschlossen.
  • Auch Freizeitparks, Spielhallen, Bäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen werden.

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter 1.000 liegt.

„Ich bedauere es sehr, dass den Landkreis erneut härtere Regelungen treffen. Ich erachte Maßnahmen als absolut notwendig, empfinde es aber nicht als richtig, regionale statt bayernweite Maßnahmen zu verhängen. Die Kliniksituation und die Inzidenzen sind überall sehr angespannt und hoch. Meiner Einschätzung nach wäre es leichter zu vermitteln gewesen, bayernweite Regelungen zu treffen als so den Lockdown-Tourismus in umliegende Landkreise zu befeuern. Dennoch appelliere ich weiter an die Bevölkerung, die neuen Regeln einzuhalten und das gute Impfangebot des Landkreises zu nutzen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen“, so Landrat Werner Bumeder.