Klinikum Straubing: Besucher-Stopp ab Mittwoch
(ra) Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Stadt und Landkreis und der kontinuierlichen Zunahme der Zahl der COVID-19-Patienten beschließt das Klinikum St. Elisabeth Straubing eine Anpassung der Corona-Regeln. So gilt ab Mittwoch, 24. November ein Besucher-Stopp.
Nur nach Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst kann vom Besuchsverbot abgewichen werden. Prinzipiell sind Besuche bei Patientinnen und Patienten auf Intensiv- und Palliativstation sowie zur Sterbebegleitung möglich. Dienstleistungsunternehmen im Klinikum sind vom Besucherstopp ausgenommen. Es gilt aber die Testpflicht für alle.
Regelung für die Geburtshilfe bei Entbindung
In der Geburtshilfe kommt es ebenso zu einer Veränderung der Regeln. Werdende Eltern können die Geburt des Kindes gemeinsam im Klinikum erleben. Für die werdenden Väter / eine Begleitperson gilt jedoch ab sofort die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer PCR-Test). Werdende Eltern bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test. Bei geplanten Kaiserschnitten erhält die Frau 48 Stunden vor dem Termin einen PCR-Test im Klinikum, für Begleitpersonen gilt ebenso die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer PCR-Test).
Nach der Geburt des Kindes besteht auch für die Väter – wie für andere Besucher – ein Besuchsstopp.
Die neuen Regelungen gelten nur für den Standort in Straubing. Die Besucherregelungen der Geriatrie am Standort im Klinikum Bogen orientieren sich an den dortig geltenden Besucherregelungen. Für Patienten von Sprechstunden des Klinikums oder MVZ gilt weiterhin die starke Empfehlung, sich vor Betreten des Hauses zu testen.
Für Begleitpersonen von Patienten des Klinikums gilt die 3G-Regel mit einer zusätzlichen Test-Nachweispflicht (negativer PCR-Test unter 48h oder negativer Antigen-Test unter 24 Stunden), unabhängig vom Impf- oder Immunstatus.