Straubing

Keine Menschenansammlungen sowie Feuerwerksverbot in der Innenstadt

(ra) Im Hinblick auf die Silvesternacht hat die Stadt Straubing am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Menschenansammlung von mehr als zehn Personen in der Innenstadt untersagt. Ebenso gilt ein Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt. Im Jahr 2016 hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.

Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zwischen dem 31. Dezember um 15 Uhr und dem 1. Januar um 9 Uhr Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt.

Für die Stadt Straubing wird der Geltungsbereich für diese Regelung für folgende Straßen (in alphabetischer Reihenfolge) festgelegt: Am Platzl, Aprilgasse, Bahnhofplatz (Vorplatz), Bahnhofstraße, Bernauergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Jakobsgasse, Koppgasse, Ludwigsplatz, Oberer-Thor-Platz, Ottogasse, Rosengasse, Schmidlgasse, Steinergasse, Steiner-Thor-Platz, Stetthaimerplatz, Theresienplatz und Viktualienmarkt.

Außerdem wird auf das aus Gründen des Brandschutzes bestehende Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt zu Silvester hingewiesen. Im Jahr 2016 hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.