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Gute Nachricht für Pflegebedürftige: Höhere Leistungen 2025

(djd). Krank oder pflegebedürftig zu sein, wird seit Jahren immer teurer. Aber jetzt gibt es auch einmal gute Nachrichten: Pflegebedürftige erhalten ab 2025 mehr Geld: „Während im vergangenen Jahr nur das Pflegegeld und die Pflegesachleistung angehoben wurden, sind diesmal alle Leistungen der Pflegekassen einheitlich um 4,5 Prozent heraufgesetzt worden. Das wurde schon 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) so festgelegt“, erläutert Frank Herold von der Pflegeberatung compass. „Die Erhöhung soll der erste Schritt einer turnusmäßigen Anpassung der Leistungen alle drei Jahre gemäß der Inflation sein.“

2025 gibt es für alle Pflegeleistungen mehr Geld von den Kassen. Welche sinnvoll sind und wie man sie am besten kombiniert, kann eine Pflegeberatung klären. – Foto: djd/compass private pflegeberatung

So viel Pflegegeld gibt es jetzt

Und was bedeutet das in Zahlen? Zum Beispiel beträgt ab Jahresanfang die wichtigste Leistung, das Pflegegeld, 347 statt bisher 332 Euro für Pflegegrad 2, 599 statt 573 Euro für Pflegegrad 3, 800 statt 765 Euro für Pflegegrad 4 und 990 statt 947 Euro für Pflegegrad 5. Auch bei der Pflegesachleistung gibt es ein deutliches Plus: Für die Unterstützung eines Pflegedienstes können Pflegebedürftige jetzt zwischen 796 (bisher 761) Euro bei Pflegegrad 2 und 2.299 (bisher 2.200) Euro bei Pflegegrad 5 ausgeben. Die Leistungen beim Aufenthalt im Pflegeheim betragen nun zwischen 805 und 2.096 Euro, ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, der von 125 auf 131 Euro angehoben wurde.

Für die Planung der Pflege beraten lassen

„Neben diesen bekanntesten Leistungen sind auch die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Wohngruppenzuschlag, die Zuschüsse zu Pflegehilfs- und -verbrauchsmitteln und digitale Pflegeanwendungen sowie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entsprechend erhöht worden“, zählt Herold auf. Der Experte empfiehlt, sich bei der Planung der Pflege fachkundig beraten zu lassen: „Gerade um die Weihnachtszeit, wenn die Familie zusammenkommt, fällt ja ein Pflegebedarf oft erstmals auf. Wer sich dann im neuen Jahr darum kümmert, steht oft vor vielen Fragen.“

Die compass private pflegeberatung berät alle Anrufenden kostenfrei unter der Service-Nummer 0800 – 101 88 00, die Terminvereinbarung ist auch online möglich. Privatversicherte können die Beratung auch zuhause oder per Videogespräch wahrnehmen.

Änderungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Erhöhter Beratungsbedarf könnte sich auch zur Jahresmitte noch einmal ergeben, denn ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst – mehr dazu auch unter www.pflegeberatung.de. “Hier werden sicher Fragen zur Verrechnung und Übertragung der Ansprüche aufkommen“, meint Herold. „Kompetente Pflegeberaterinnen und -berater können dann helfen.“